Betreff
Ev.-luth. Kindergarten Unterm Brückenbogen Jeddeloh II Antrag auf Einzäunung einer Fläche von ca. 80 qm im Eingangsbereich der Außenstelle Husbäke
Vorlage
2011/I/779
Aktenzeichen
I - 05.04.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Dem Ev.-luth. Kindergarten Unterm Brückenbogen Jeddeloh II wird ein einmaliger Betrag in Höhe von maximal 2.000,00  € für die Einzäunung einer Fläche von ca. 80 qm vor dem Eingangsbereich der Außenstelle Husbäke gewährt. Die notwendigen Haushaltsmittel sollen nach Möglichkeit über den Nachtragshaushalt 2011 zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahme kann erst mit der Bereitstellung der Finanzmittel umgesetzt werden.


Sachdarstellung:

Die Außenstelle des Kindergartens Jeddeloh II in Husbäke ist direkt an einem öffentlichen Parkplatz belegen.  Da der Kindergarten nicht über eine eigene  Außenspielfläche verfügt, findet das Spielen im Freien auf dem an den Parkplatz angrenzenden öffentlichen Spielplatz statt. Problematisch ist hier, dass immer beide Erzieherinnen der Einrichtung mit allen Kindern nach draußen gehen müssen, um die Sicherheit der Kinder aufgrund des vorhandenen Verkehrs gewährleisten zu können. So ist es leider nicht möglich, dass ein Teil der Kinder draußen spielt, während die restlichen Kinder im Innenbereich Angebot wahrnehmen können.

Um hier Abhilfe zu schaffen, beantragt der Kindergarten Jeddeloh II die Einzäunung einer Fläche von ca. 80 qm im Eingangsbereich des Kindergartens mit einem Metallzaun von einer Höhe von ca. 1,25 m. Hier könnte dann ein Teil der Kinder unter der Aufsicht einer Erzieherin ohne Angst vor dem vorhandenen Verkehr spielen.

 

Das Bauamt der Gemeinde Edewecht hat ermittelt, dass die Kosten für die Errichtung des Zaunes sich auf ca. 1.950,- € belaufen werden.


Finanzierung:

Die Gesamtmaßnahme steht unter einem Finanzierungsvorbehalt. Die zusätzlichen Mittel in Höhe von maximal 1.950,- € sind über den Nachtragshaushalt 2011 bereit zu stellen.


Anlagen:

siehe Antrag zur Vorlage Nr. 777