Betreff
Ev.-luth. Nikolai Kindergarten Portsloge Antrag auf Errichtung eines Carports
Vorlage
2011/I/778
Aktenzeichen
I - 05.04.2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Ist in der Sitzung zu erarbeiten


Sachdarstellung:

Der Außenbereich des Kindergartens Portsloge ist unterteilt in eine Spielfläche für die Regelkinder und eine weitere Fläche für die Krippenkinder der altersübergreifenden Gruppe. Diese Aufteilung ist notwendig, da der Träger von Kindergärten mit altersübergreifenden Gruppen aus sicherheitstechnischen Gründen verpflichtet ist, für Krippenkinder eine Außenspielfläche mit altersgerechten Spielgeräten zu schaffen. Diese beiden Bereiche sind beim Kindergarten Portsloge durch einen Zaun getrennt, da der Träger gewährleisten muss, dass die Krippenkinder nicht eigenständig auf den Außenspielbereich der Regelkinder gelangen können.

 

Problematisch ist hier, dass sämtliche mobilen Spielgeräte des Kindergartens in einem auf der Außenspielfläche der Krippenkinder befindlichen Carport untergebracht sind.

Somit müssen die Regelkinder immer, wenn sie ein Spielgerät haben wollen, durch den Bereich der Krippenkinder laufen. Oftmals wird dann vergessen, dass Tor wieder zu schließen, sodass die Krippenkinder ungehindert in den anderen Bereich gelangen können. Auch ist es oft der Fall, dass Tränen fließen, weil die kleineren Kinder mit ihren „großen“ Freunden in den Bereich der Regelkinder zum Spielen wollen.

 

Weitere Problematik ist, dass das jetzt vorhandene Carport für die vorhandenen Spielgeräte zu klein geworden ist und somit der gesamte Bestand hier nicht mehr gelagert werden kann.

 

Daher beantragt der Kindergarten Portsloge die Übernahme der Kosten für die Errichtung eines Carports mit einer Fläche von 40 qm sowie der vorherigen Pflasterung der vorgesehenen Fläche. Dem Kindergarten liegt ein entsprechendes Angebot der Fa. Rohlfs, Jeddeloh I, vor. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 11.000,- €. Der Kindergarten Portsloge ist in der Lage für die Finanzierung einen Betrag in Höhe von 4.000,- € aufzubringen, sodass der Restbetrag in Höhe von 7.000,- € noch ungedeckt ist.

 

Aufgrund der sehr hohen Kosten wird von verwaltungsseits vorgeschlagen, zunächst noch weitere Alternativen zusammen mit dem Kindergarten auszuarbeiten und hierzu die entsprechenden Kosten zu ermitteln. Über das Ergebnis der Prüfung wird sodann direkt dem Verwaltungsausschuss berichtet werden.


Anlagen:

siehe Antrag zur Vorlage Nr. 777