Betreff
Erhöhung der Kindergartengebühren zum Kindergartenjahr 2011/2012
Vorlage
2011/I/769
Aktenzeichen
I - 05.04.2011
Art
Berichtsvorlage

Sachdarstellung:

Zum 01.08.2011 ändert sich gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Gemeinde Edewecht die Benutzungsgebühr um den Prozentsatz, um den die Personalkosten für Erzieher/innen angepasst werden. Vergleichsmaßstab ist die Vergütung nach Entgeltgruppe S 6, Stufe 4 des Tarifvertrages für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst am 01.05. des Anpassungsjahres im Vergleich zur Vergütung am 01.05. des Vorjahres. Die sich ergebenden Beträge werden jeweils auf volle Euro aufgerundet.

 

Im Vergleichsjahr (01.05.2010 – 01.05.2011) wurde die Vergütung in der oben genannten Gruppe  inklusive des anteiligen Weihnachtsgeldes insgesamt um 0,62 % erhöht.

Es ergibt sich somit folgende Gebührenstaffelung ab 01.08.2011:

 

Stufe

Gebührenhöhe

Jahreseinkommen

Vormittags

Nachmittags

Ganztägig

1

70,00 €

55,00 €

124,00 €

bis 24.000,00 €

2

88,00 €

70,00 €

154,00 €

24.000,01 € bis 30.000,00 €

3

108,00 €

83,00 €

190,00 €

30.000,01 € bis 36.000,00 €

4

129,00 €

97,00 €

221,00 €

36.000,01 € bis 42.000,00 €

5

142,00 €

108,00 €

248,00 €

42.000,01 € bis 48.000,00 €

6

162,00 €

123,00 €

281,00 €

ab 48.000,01 €

 


Anlagen:

Berechnungstabelle