Betreff
Bebauungsplan Nr. 168 am Blendermannsweg in Friedrichsfehn, hier: Erarbeitung des Auslegungsentwurfes
Vorlage
2011/IV/766
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Dem Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 168 wird einschließlich Begründung und Umweltbericht zugestimmt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu verbinden.

Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 25.10.2010 hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 168 beschlossen. Die gleichzeitig beschlossene frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung hat zwischenzeitlich in der Zeit vom 18.02. bis 21.03.2011 stattgefunden. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 168 ist als Anlage beigefügt.

 

Von privater Seite sind vier Stellungnahmen eingegangen, wovon eine Stellungnahme im Namen einer sog. Interessengemeinschaft Heinrich-Diers-Straße abgeben worden ist. In den vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden zum einen die Zulässigkeit einer Doppelhausbebauung und die Sicherung einer Wegebeziehung rückwärtig zur Bebauung entlang der Brüderstraße mit Anschluss an die Wildenlohslinie durch die Festsetzung einer Fuß- und Radwegfläche kritisiert bzw. abgelehnt. Zum anderen wird darauf hingewiesen, das Baugebiet sei bis heute ein Lebensraum für Amphibien. Die Stellungnahmen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Der Hinweis, dass das Plangebiet Lebensraum für Amphibien sei, wurde zum Anlass genommen, diese Fläche nochmals durch einen Biologen des beauftragten Planungsbüros NWP, Oldenburg, begutachten zu lassen. Aufgrund der Witterungslage mit bislang noch kalten Nächten konnte bis heute noch kein aussagefähiges Ergebnis erzielt werden, da für das Einsetzen von Wanderungsbewegungen bei Amphibien milde Nachttemperaturen erforderlich sind. Erst bei einsetzender Wanderungstätigkeit kann abschließend beurteilt werden, ob die Fläche weiterhin als Überwinterungslebensraum für Amphibien dient. Bis zum Sitzungstermin kann aber mit einem Ergebnis der Untersuchung gerechnet werden. Dieses wird dann in der Sitzung zusammen mit einem entsprechenden Abwägungsvorschlag vorgetragen.

 

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden Anregungen und Hinweise im Wesentlichen nur vom Landkreis Ammerland vorgetragen. Von dort wurden neben redaktionellen Hinweisen insbesondere Anregungen zum Schallschutz vor Straßenverkehrslärm ausgehend von der Kreisstraße 139 (Brüderstraße), zum Nachweis des geregelten Ausgleichs des mit der Planung eröffneten Eingriffs in Natur und Landschaft, zur Aufnahme eines Nachpflanzgebotes für die festgesetzten Eichen entlang des Blendermannsweges sowie zur Anbindung des Plangebiets an den öffentlichen Personennahverkehr gegeben.

 

Angemerkt werden kann in diesem Zusammenhang, dass hinsichtlich der Fläche als Lebensraum für Amphibien von Seiten der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ammerland keine Aussagen getroffen worden sind. Auf Nachfrage wurde von dort erklärt, dass die Fläche nach dortiger Kenntnis keine Bedeutung als Lebensraum mehr habe. Es habe von dieser Fläche in den letzten beiden Jahren auch keine Wanderbewegung mehr in Richtung Regenrückhaltebecken gegeben, die eine Sperrung des Blendermannsweges erforderlich gemacht hätte.

 

Im Übrigen wurden vom OOWV und dem Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen Hinweise redaktioneller Art vorgebracht.

 

Auch diese Stellungnahmen sind samt Abwägungsvorschlägen der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Vorbehaltlich des Ergebnisses der Untersuchung der Fläche durch den Biologen des beauftragten Planungsbüros NWP kann unter Berücksichtigung der beigefügten Abwägungsvorschläge nunmehr der Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 168 erarbeitet und die öffentliche Auslegung der Planung vorbereitet werden.

 

Der Beschlussvorschlag an den Verwaltungsausschuss sollte daher wie folgt lauten:


Anlagen:

-          Vorentwurf B-Plan Nr. 168

-          Stellungnahmen von privater Seite

-          Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

-          Abwägungsvorschläge