Betreff
Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" und Beitritt zum "Bündnis für biologische Vielfalt", Erneute Beratung des Antrages der Ratsfraktion BÜNDNIS / DIE GRÜNEN vom 18.10.2010
Vorlage
2011/IV/759
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag ist in der Sitzung zu erarbeiten.


Sachdarstellung:

In seiner Sitzung am 22.11.2010 hat der Ausschuss für Landwirtschaft und Umweltschutz erstmalig über den oben genannten Antrag beraten. Ergebnis der Beratung war, dass vor einer abschließenden Entscheidung über die Unterzeichnung der Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und einen Beitritt zum „Bündnis für biologische Vielfalt“ in den Fraktionen hierüber beraten werden sollte. Die Deklaration ist als Anlage Nr. 1 beigefügt. Von der Verwaltung sollten insbesondere Aussagen über mögliche finanzielle Auswirkungen und das Ausmaß der Bindungswirkung durch die Unterzeichnung der Deklaration und einen Beitritt zum Bündnis ermittelt werden.

 

Von der Verwaltung kann hierzu folgendes mitgeteilt werden:

 

Ausgehend von der bereits am 7. November 2007 vom damaligen Bundeskabinett verabschiedeten „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ wurde von der Bundesregierung ein Dialogprozess mit allen relevanten Akteursgruppen begonnen, die für die Thematik Biodiversität von Bedeutung sind. Hieraus sind Dialogforen entstanden, die sich seither mit verschiedenen Handlungsfeldern der „Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ (NBS) befasst haben. Die Federführung und Moderation der Foren liegt beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) und der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Speziell für die Sensibilisierung der Kommunen als wesentliche Akteure im Sinne der NBS hat in Bonn am 3. Februar 2010 ein „Dialogforum zur biologischen Vielfalt in Kommunen“ stattgefunden. Das Protokoll des Forums ist als Anlage Nr. 2 beigefügt. Auf diesem Dialogforum ist die hier zur Diskussion stehende Deklaration unter Mitwirkung u.a. von Vertretern des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und des Deutschen Städtetages (DST) erarbeitet worden. Gerade von den Vertretern der Kommunen wurde darauf hingewirkt, dass neben der Bereitschaft der Kommunen, die Anforderungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt bewusst in die Entscheidungen auf kommunaler Ebene einzubeziehen, in der Deklaration klar zum Ausdruck kommt, dass ein Handeln im Sinne der „Strategie zur biologischen Vielfalt“ durch konkrete Projekte nur denkbar sein kann bei Bereitstellung einer entsprechenden Förderkulisse. Zitat Axel Welge, Hauptreferent des DST bei dem Dialogforum: „Wenn Kommunen zu zentralen Akteuren bei der Umsetzung nationaler Pläne und Strategien werden sollen, dann kann die Bereitschaft dieser Kommunen, sinnvolle Maßnahmen zu ergreifen, nicht einfach stillschweigend vorausgesetzt, sondern muss aktiv gefördert werden.“ Unterstrichen wurde diese Bedingung für ein Handeln im Sinne der Biodiversität auf dem Forum durch Ute Kreienmeier, Referatsleiterin beim DStGB: „In der momentan mehr als katastrophalen Finanzlage kommunaler Haushalte werden die Kommunen nur dann in notwendige und sinnvolle Vorhaben investieren, wenn sie auf eine verlässliche Förderstruktur seitens des Bundes aber vor allem der Länder zurückgreifen können.“ Dementsprechend wurde in die Deklaration die Forderung nach finanzieller und fachlicher Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder bei ihren Bemühungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt aufgenommen.

 

Weiterhin wurde aus dieser Motivation heraus eine Absichtserklärung zur Bildung eines Bündnisses „Kommunen für biologische Vielfalt“ in die Deklaration aufgenommen. Durch dieses Bündnis soll eine bundesweite Plattform für Kommunen geschaffen werden, durch die eine gegenseitige Unterstützung und Motivation zum Handeln im Sinne der Deklaration befördert werden und insbesondere ein Informationsaustausch stattfinden kann (z.B. der Erfahrungsaustausch über die Umsetzung konkreter Maßnahmen und die rechtlichen Grundlagen oder Unterstützung bei der Ermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten). Im Sinne einer nachhaltigen Beachtung der deklarierten Grundsätze soll dieses Bündnis daher dazu dienen, gegenüber dem Bund und den Ländern die kommunalen Interessen zu vertreten und eine angemessene Fördermittelausstattung zu erlangen.

 

Es kann daher festgehalten werden, dass durch die Unterzeichnung der Deklaration direkt keine Rechtsfolgen für die Kommune entstehen. Es wird hierdurch lediglich das grundsätzliche Bekenntnis abgegeben, bei kommunalen Entscheidungen die Anforderungen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt einzubeziehen. Somit kann auch aus der Unterzeichnung der Deklaration allein keine finanzielle Bindung der Gemeinde entstehen. Die mit der Unterzeichung gleichzeitig abgegebene Willenserklärung, mit den unterzeichnenden Kommunen ein Bündnis „Biologische Vielfalt in Kommunen“ einzugehen, führt für sich genommen ebenfalls keine Bindungswirkung herbei, die die Gemeinde Edewecht in ihrer Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt und finanziell bindet. Durch das Bündnis könnte vielmehr die Gemeinde im Falle besonderer Projekte, die auch im Sinne der Ziele der Deklaration stehen, von dem Netzwerk aus Bündniskommunen profitieren.

 

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit am 26.01.2011 eine Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt zur finanziellen Unterfütterung der Strategie zur biologischen Vielfalt erlassen hat. Die Förderrichtlinie ist der Beschlussvorlage als Anlage Nr. 3 beigefügt. Über dieses Förderprogramm können allerdings ausschließlich Vorhaben gefördert werden, denen im Rahmen der Nationalen Strategie „eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung zukommt oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen“.


Anlagen:

-          Deklaration Biologische Vielfalt

-          Dokumentation des Dialogforum zur biologischen Vielfalt in Kommunen, 03.02.2010 in Bonn

-          Förderrichtlinie