Beschlussvorschlag:
Die Satzung der Gemeinde
Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird in der zur
Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 13.12.2010 vorgelegten
Fassung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren
abzuwickeln.
Sachdarstellung:
Um aktuelle Rechtsentwicklungen
zu berücksichtigen, ist es geboten, die Satzung über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren zu überarbeiten.
Es ist eine Regelung über
die Zusammensetzung der
Straßenreinigungskosten – und hier insbesondere über den Anteil der Kosten,
welcher von der Gemeinde aufzubringen ist, einzuarbeiten. Von der Gemeinde sind
z.B. die Kosten für die Reinigung von Einmündungsbereichen, Verkehrsinseln oder
Vergünstigungen für Eckgrundstücke zu tragen. Die Regelung dient der
Klarstellung, entspricht aber inhaltlich der bisher geübten Praxis.
Die Folgen eines Eigentümerwechsels
wurden in § 2 Absatz 4 konkretisiert. In § 5 der Satzung wurde der Begriff
„Eckgrundstück“ definiert. § 6 wurde um den Absatz 3 ergänzt, der den
Absetzungszeitraum regelt (Ausfall der Straßenreinigung z. B. in Folge von
Bauarbeiten). Mit dem neuen § 9 wurde entsprechend den allgemeinen
Rechtsanforderungen an Satzungen die Gebührenschuld geregelt.
Anlagen:
Entwurf der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren