Betreff
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
Vorlage
2010/II/704
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird in der zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 13.12.2010 vorgelegten Fassung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.


Sachdarstellung:

Um aktuelle Rechtsentwicklungen zu berücksichtigen, ist es geboten, die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren zu überarbeiten.

 

Es ist eine Regelung über die  Zusammensetzung der Straßenreinigungskosten – und hier insbesondere über den Anteil der Kosten, welcher von der Gemeinde aufzubringen ist, einzuarbeiten. Von der Gemeinde sind z.B. die Kosten für die Reinigung von Einmündungsbereichen, Verkehrsinseln oder Vergünstigungen für Eckgrundstücke zu tragen. Die Regelung dient der Klarstellung, entspricht aber inhaltlich der bisher geübten Praxis.

 

Die Folgen eines Eigentümerwechsels wurden in § 2 Absatz 4 konkretisiert. In § 5 der Satzung wurde der Begriff „Eckgrundstück“ definiert. § 6 wurde um den Absatz 3 ergänzt, der den Absetzungszeitraum regelt (Ausfall der Straßenreinigung z. B. in Folge von Bauarbeiten). Mit dem neuen § 9 wurde entsprechend den allgemeinen Rechtsanforderungen an Satzungen die Gebührenschuld geregelt.


Anlagen:

Entwurf der Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren