Beschlussvorschlag:
Die mit der Einladung zur
Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 13.12.2010 übersandte
Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus
Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.
Die Gebühren bleiben
unverändert.
Sachdarstellung:
Die als Anlage beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren
(Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für
die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.
Folgende Gebührensätze gelten
somit weiterhin:
1. Gebühr für die Grundentsorgungskosten 60,00€/Fall
2. Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge 18,00€/Fall
3. Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen
Sammelgruben
9,00€/Fall
4. Gebühr für Sonderleistungen 95,00€/Fall
Die Verwaltung schlägt vor, dem
Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu
unterbreiten:
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für
Grundstücksabwasseranlagen 2011