Betreff
Gebührenbedarfsberechnung für die Beseitigung von Abwasser aus den Grundstücksabwasseranlagen für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
2010/II/702
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 13.12.2010 übersandte Gebührenbedarfsberechnung über die Gebühren zur Beseitigung von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen wird festgestellt.

 

Die Gebühren bleiben unverändert.

 


Sachdarstellung:

Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung ergibt, dass die Fäkalschlammentsorgungsgebühren (Gebühr für die Grundentsorgungskosten je Entsorgungsfall und die Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge) unverändert bleiben kann.

 

Folgende Gebührensätze gelten somit weiterhin:

1.         Gebühr für die Grundentsorgungskosten                                                   60,00€/Fall

2.         Gebühr für die zu entsorgende Fäkalschlammmenge                              18,00€/Fall

3.         Gebühr für die Abwasserentsorgung aus abflusslosen

            Sammelgruben                                                                                               9,00€/Fall

4.         Gebühr für Sonderleistungen                                                                       95,00€/Fall

 

Die Verwaltung schlägt vor, dem Gemeinderat über den Verwaltungsausschuss folgende Beschlussempfehlung zu unterbreiten:


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für Grundstücksabwasseranlagen 2011