Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2011
Vorlage
2010/II/701
Aktenzeichen
II To/Ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 13.12.2010 übersandte Entwurf der Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2011 wird festgestellt. Die Abwassergebühr bleibt unverändert.


Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2011 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2011 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,49 € je cbm. Damit ergibt sich keine Veränderung zum Vorjahr.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 31.10.2010 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Die gestiegene Abwassermenge eines Großeinleiters und die Senkung der Verzinsung für die Kapitalkosten der EWE führen zu geringeren Gesamtkosten. Dieser Effekt wird allerdings durch Investitionen für geplante Geruchsminderungsmaßnahmen und Erweiterungsmaßnahmen für Großeinleiter neutralisiert.


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2011