Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf des Investitionsprogramms für den
mittelfristigen Finanzplanungszeitraum 2012 – 2014 wird festgestellt.
Sachdarstellung:
Gemäß § 90 Abs. 3 der Niedersächsischen Gemeindeordnung ist für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen, in das die geplanten Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen aufgenommen werden. Das Investitionsprogramm wird gemäß § 40 Abs. 1 (8) vom Gemeinderat beschlossen. Der Entwurf des Investitionsprogramms ist dem Haushaltsplanentwurf 2011 als Anlage beigefügt.
Aus der nachstehenden Übersicht ergeben sich die Investitionen, die ordentlichen Tilgungsbeträge, die Kreditaufnahmen sowie der voraussichtliche Schuldenstand zum Ende des jeweiligen Haushaltsjahres:
Haushalts- jahr |
Investitionen |
Kreditaufnahme KSBK |
ordentliche Tilgung |
Schuldenstand am 31.12. d.
J. |
- in 1.000 € - |
||||
2010 |
|
1.153 |
643 |
6.198 |
2011 |
3.612 |
530 |
661 |
6.067 |
2012 |
2.996 |
400 |
588 |
5.879 |
2013 |
2.916 |
247 |
585 |
5.541 |
2014 |
2.878 |
299 |
587 |
5.253 |
Der Schuldenstand der Gemeinde Edewecht wird sich danach zum 31.12.2014 auf rd. 5.253.000 € verändern. Während des Finanzplanungszeitraumes sollen ausschließlich zinslose Darlehen aus der Kreisschulbaukasse aufgenommen werden. Es ist zu beachten, dass diese Aufnahmen lediglich für bereits bewilligte Schulbaumaßnahmen erfolgen, weil die Kreisschulbaukasse ab dem 01.01.2011 keine neuen Darlehen mehr bereitstellt.
Es wird vorgeschlagen, dass der
Wirtschafts- und Haushaltsausschuss dem Gemeinderat über den
Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag unterbreitet:
Anlagen:
Investitionsprogramm