Betreff
Anstalt öffentlichen Rechts - Wertung von Zuschlagskriterien für die Neuvergabe von Konzessionsverträgen bzw. Beteiligungsmodellen
Vorlage
2010/II/697
Aktenzeichen
II - To/Dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht stimmt den in der Beschlussvorlage zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 13.12.2010 genannten Wertungskriterien zur Neuvergabe von Konzessionsverträgen einschließlich eventueller Beteiligungslösungen, der Gewichtung der Wertungskriterien, den wesentlichen Regelungen der vorläufigen Musterkonzessionsverträge zur Auswahl eines Bestbieters zu.


Sachdarstellung:

Die Wertung für die Neuvergabe von Konzessionsverträgen bzw. Beteiligungsmodellen ist von den jeweiligen Räten der Gemeinden zu beschließen. Die folgende Beschlussvorlage nebst Anlagen wurde allen Ammerland-Gemeinden zur Verfügung gestellt, um den Beratungs- und Entscheidungsprozess im Sinne eines weiteren gemeinsamen Vorgehens zu unterstützen.

 

Der Darstellung der Sach- und Rechtslage (Anlage 1) einschließlich der umfangreichen weiteren Unterlagen wird eine Zusammenfassung mit den wesentlichsten Inhalten vorangestellt.

 

Überblick und Zusammenfassung:

 

Zu 1.:

 

-          Alle Ammerland-Gemeinden haben den Beitritt zur Anstalt öffentlichen Rechts „Ausschreiungsverbund Ammerland“ beschlossen.

 

-          Möglichst bis zum Ende des ersten Quartals wird ein Markterkundungsverfahren durchgeführt, um nach ersten Sondierungsgesprächen die Marktchancen einschätzen zu können.

 

-          Nach Abschluss der Markterkundung besteht die Möglichkeit für die Gemeinden, in Kenntnis der Marktchancen aus der gemeinsamen Lösung auszusteigen. Erst danach würde der formelle Gründungsakt der AöR vorgenommen.

 

-          Der in den Räten beschlossene Satzungsentwurf ist mit der Kommunalaufsicht abgestimmt.

 

Zu 2.1:

 

Das Hauptanliegen der Gemeinden muss der Abschluss von Konzessionsverträgen für Strom und Gas sein (Hauptangebot), darüber hinaus sollen verbesserte Konzessionsverträge (Nebenangebot 1) oder eine Beteiligungslösung (Nebenangebot 2) abgegeben werden.

 

Zu 2.2:

 

-          Die Angebote sollen in zwei Lose aufgeteilt werden, und zwar ein Los für die Stromversorgung für alle sechs Gemeinden und ein weiteres Los für die Gasversorgung für alle sechs Gemeinden.

 

Zu 2.3:

 

-          Das eigentliche Vergabeverfahren wird als Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Es werden max. sechs qualifizierte Interessenten zur Angebotsabgabe aufgefordert. Dabei werden die besten Erfahrungen, das beste Konzept zum Netzbetrieb (u. a. Netzsicherheit) sowie die beste Finanzkraft als Auswahlmaßstab herangezogen.

 

-          Die Zahl der Bieter wird nach einem ersten Bietergespräch im Interesse einer effizienten Verhandlungsführung und Handhabbarkeit des Verfahrens grundsätzlich auf vier reduziert (Ausnahme: Angebote für Konzessionsverträge im Rahmen einer Beteiligungslösung).

 

-          Im Rahmen einer Gesamtbetrachtung werden Chancen und Risiken unter besonderer Beachtung eventueller Risiken bei der Netzübertragung bewertet und abgewogen.

 

-          Bei einer Beteiligungslösung sind Aussagen dazu zu treffen, wie bei einer gemeinsamen Gesellschaft die Wirtschaftlichkeit des Netzbetriebes abgesichert werden kann, wie wirtschaftliche Risiken aus dem Erwerb der Energieversorgungsanlagen für den Auftraggeber möglichst vermieden oder abgefedert werden können und in welchem Verhältnis Chancen der auftraggebenden Gemeinden zu den Risiken des Gesamtpaketes stehen.

 

Zu 2.4:

 

In zwei Sitzungen von Vertretern aller Gemeinden einschließlich der aus der Ratsmitte gewählten Vertreter der AöR wurde in einem umfangreichen Verfahren die als Anlage 3 dargestellte Wertungsreihenfolge erarbeitet. Die Ziele sind in drei Komplexen zusammengefasst (2.4.1 – Finanzen, 2.4.2 – Netzqualität, Versorgungssicherheit und ökologische Ziele und 2.4.3 – weitere Ziele).

 

- Finanzen:

Anzustreben ist ein möglichst hoher Durchschnittsgewinn, der aber limitiert wird, weil unübersehbare Kaufpreisrisiken im Falle der Netzübernahme und der Einsatzes eigener Finanzmittel der Gemeinden weitgehend vermieden werden sollen. Zur steuerlichen Optimierung soll die Möglichkeit eines sogenannten steuerlichen Querverbundes mit defizitären kommunalen Betrieben (z. B. Frei- und Hallenbäder) angestrebt werden.

 

- Netzqualität, Versorgungssicherheit und ökologische Ziele:

Die Netzsicherheit muss den Anforderungen des Energiewirtschaftsrechtes genügen und die Energieverteilungsanlagen sind in einem einwandfreien, betriebsfähigen und sicheren Zustand zu errichten und zu unterhalten und Nieder- und Mittelspannungskabel unterirdisch zu verlegen. Im Nebenangebot 1 können diese Mindestanforderungen in einem verbesserten Umfang angeboten werden, um dabei insbesondere ökologische Gesichtspunkte einzubringen (z. B. EEG-Konzepte, Energieberatung, Einsatz neuer Technologien). Weitere wesentliche Punkte sind z. B. die Erdverkabelung von Stromleitungen, das Entfernen nicht mehr benötigter Altanlagen, Regelungen zu Kosten in Folge der Umlegung vorhandener Strom- und Gasleitungen, Rabattregelungen auf Netznutzungsentgelte, kürzere Laufzeiten (nur bei Konzessionsverträgen, nicht jedoch bei Beteiligungslösungen mit 20 Jahren Laufzeit), Endschaftsregelungen, wie z. B. Festlegung des Rückkaufwertes und Auskunfts- und Dokumentationspflichten zu den bestehenden und errichteten Anlagen.

 

- Weitere Ziele:

Diese Ziele wie z. B. der Aufbau eines eigenen Vertriebes und die Einflussnahme auf Energiepreise werden angemessen berücksichtigt, fallen jedoch in ihrer Gesamtbewertung hinter den zuvor genannten beiden Zielkomplexen zurück, weil sie nicht primär den Netzbetrieb betreffen.

 

Zu 3.:

 

-          Die Zielgewichtung ist in der Anlage 4 dargestellt und entspricht der von den kommunalen Vertretern gewollten Lösung.

 

Zu 4.:

 

-          Aufgrund der Gewichtungskriterien kann sich z. B. eine gute Beteiligungslösung gegen einen guten Konzessionsvertrag durchsetzen.

 

Zu 5.:

 

-          Die Entscheidung in den Räten der Gemeinden sollte nach Möglichkeit bis Ende 2010 herbeigeführt werden, um den als Anlage 2 beigefügten Zeitplan nicht zu gefährden.

 

 

Bei den vorgenannten Ausführungen handelt es sich lediglich um die wesentlichsten Aspekte zu den Wertungskriterien. Die als Anlage 1 beigefügte Langfassung geht im Detail auf die einzelnen Gesichtspunkte ein.


Finanzierung:

 

Im ersten Nachtragshaushaltsplan 2010 wurden für die Kosten zur wirtschaftlichen und juristischen Beratung 10.000,00 € eingeplant. Weitere 10.000,00 € Beratungshonorar sind im Haushaltsplan 2011 bereitzustellen.

 

 


Anlagen:

 

  1. Beschlussvorlage – Langfassung der Sach- und Rechtslage
  2. vorläufiger Zeitplan
  3. Übersicht über die Ziele im Rahmen eines Verfahrens
  4. Rubriken für die Gewichtung von Kriterien
  5. vorläufiger Muster-Konzessionsvertrag Hauptangebot Gas
  6. vorläufiger Muster-Konzessionsvertrag Hauptangebot Strom
  7. vorläufiger Muster-Konzessionsvertrag Nebenangebot 1 Gas
  8. vorläufiger Muster-Konzessionsvertrag Nebenangebot 1 Strom
  9. vorläufiger Muster-Konzessionsvertrag Nebenangebot 2 Gas
  10. vorläufiger Muster-Konzessionsvertrag Nebenangebot 2 Strom
  11.  Gewichtung der Nebenangebote