Betreff
Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V.
Antrag auf Erhöhung des freiwilligen Zuschusses
Vorlage
2015/FB II/1856
Aktenzeichen
FB II - 21.04.2015
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die zusätzlichen benötigten Finanzmittel in Höhe von maximal 650,- € können über das zur Verfügung stehende Gesamtbudget im Haushaltsjahr 2015 gedeckt werden.


Sachdarstellung:

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten e.V. hat mit Schreiben vom 26.03.2015 eine Erhöhung der Kindergartenplatzförderung um 115,- € pro Monat beantragt.

 

Die Erhöhung wird mit einer beabsichtigten Vergütungsanhebung der Erzieherinnen des Waldkindergartens begründet. Die kommunal beschäftigten Erzieherinnen haben zum 01.03.2015 eine tarifliche Erhöhung ihrer Vergütungen in Höhe von 2,4 % erhalten. Der Waldkindergarten beabsichtigt, zum neuen Kindergartenjahr ebenfalls diese Vergütungserhöhung an seine Erzieherinnen weiterzugeben.

 

Der Verein trägt sich überwiegend aus den Landeszuschüssen sowie den Elternbeiträgen. Die weiteren nicht gedeckten Kosten werden für die Edewechter Kinder bislang von der Gemeinde Edewecht über den jährlichen Zuschuss ausgeglichen.

 

Der Friedrichsfehner Waldkindergarten ist seit mehr 15 Jahren erfolgreich tätig und erfreut sich auch weiterhin eines regen Zulaufs. Im laufenden Kindergartenjahr sind alle Plätze des Waldkindergartens belegt. Zurzeit besuchen insgesamt 15 Kinder, davon 13 Kinder aus der Gemeinde Edewecht, den Waldkindergarten. Die Arbeit des Waldkindergartens hat sich bewährt und bildet eine feste Größe in der Angebotsvielfalt Edewechter Kindertageseinrichtungen.

 

Die Verwaltung erkennt die ausgezeichnete Arbeit des Kindergartens an und spricht sich dafür aus, die Vergütungserhöhung der kommunal beschäftigten Erzieherinnen auch an die Erzieherinnen des Waldkindergartens weiterzugeben. Insoweit wird vorgeschlagen, dem Antrag des Kindergartens stattzugeben. Unter Berücksichtigung der zurzeit gezahlten Vergütungen würde sich der jährlich zu zahlende Zuschuss bei einer Vollauslastung des Kindergartens pro Kind um 92,- € erhöhen. Es wird vorgeschlagen, den zurzeit gewährten Zuschuss in Höhe von 1.876,- € pro Kind zum neuen Kindergartenjahr um 100,- € auf 1.976,- € zu erhöhen. Somit kann gewährleistet werden, dass die vom Verein angestrebte Vergütungsanpassung auch dann erfolgen kann, wenn ein Kindergartenplatz unbesetzt bliebe.


Beschlussvorschlag:

Dem Waldkindergarten Friedrichsfehn e.V. wird ein freiwilliger Zuschuss in Höhe von jährlich 1.976,- € pro Kind aus der Gemeinde Edewecht ab Anhebung der Gehälter der Beschäftigten des Waldkindergartens, frühestens jedoch zum 01.08.2015, gewährt.


Anlagen:

Antrag des Waldkindergartens Friedrichsfehn e.V. vom 26.03.2015