Betreff
78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Edewecht in Portsloge, hier: Abwägung zu den vorliegenden Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung sowie Erarbeitung des Feststellungsbeschlusses
Vorlage
2010/IV/667
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

  1. Zu der während der öffentlichen Auslegung zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahme des Forstamtes Neuenburg wird im Sinne der Beschlussvorlage zur Sitzung des Bauausschusses am 06.12.2010 entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, das Forstamt Neuenburg entsprechend zu benachrichtigen.

 

  1. Der Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis Ammerland zu beantragen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes nach deren Erteilung durch den Landkreis Ammerland im Amtsblatt für den Landkreis Ammerland  ortsüblich bekannt zu machen.

Sachdarstellung:

Die 78. Änderung des Flächennutzungsplanes in Portsloge, mit der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Vereinsgebäudes auf dem Vereinsgelände des Schiff-Modell-Club Bad Zwischenahn-Edewecht e.V. an der Straße Espergöhlen geschaffen werden sollen, hat in der Zeit vom 10. September bis 11. Oktober 2010 öffentlich ausgelegen.

 

Während der Auslegung wurden von privater Seite keine Stellungnahmen abgegeben. Von den beteiligten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden lediglich vom Niedersächsischen Forstamt Neuenburg abwägungsrelevante Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die Stellungnahme ist der Beschlussvorlage beigefügt und sollte wie folgt behandelt werden:

 

„Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen, sie betreffen jedoch nicht die Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung. Der tatsächlich einzuhaltende Abstand wird abschließend im Rahmen der Baugenehmigung festgeschrieben. Durch die vorgesehene Lage des geplanten Gebäudes südlich der Wasserfläche kann jedoch ein ausreichender Abstand eingehalten werden.“

 

Der Bauausschuss sollte nunmehr dem Rat über den Verwaltungsausschuss folgenden Beschlussvorschlag unterbreiten:


Anlagen:

- Stellungnahmen der des Forstamtes Neuenburg