Beschlussvorschlag:
- Aufgrund der Vorschriften
des Baugesetzbuches in der zur Zeit geltenden Fassung soll für das gesamte
verbliebene Gelände des alten Sportplatzes in Friedrichsfehn der
Bebauungsplan Nr. 169 aufgestellt werden.
- Die Verwaltung wird
beauftragt, zur Vorbereitung der planerischen Grundlagen für diesen
Bebauungsplan die örtlichen Vereine in Friedrichsfehn insbesondere zur
Anlegung eines Dorfplatzes zu beteiligen.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 158 sind in den Jahren 2008 und 2009 zwei Mehrfamilienhäuser mit je 10 Wohneinheiten für betreutes Wohnen auf dem Gelände des ehemaligen alten Sportplatzes in Friedrichsfehn entstanden. Bevor seinerzeit der Bebauungsplan inhaltlich ausgestaltet wurde, waren verschiedene städtebauliche Varianten für das ehemalige Sportplatzgelände entwickelt worden. Beauftragt war seinerzeit hierfür das Ing.-büro NWP. Wichtig war es seinerzeit in den Beratungen der Gremien, trotz der vorgezogenen Bebauung einer Teilfläche des Geländes verschiedene Optionen für eine weitere geordnete städtebauliche Entwicklung unter Berücksichtigung der dörflichen Interessen zur Anlegung eines Dorfplatzes und natürlich auch zur Erhaltung des örtlichen Ehrenmales offen zu halten.
Nunmehr gibt es einen weiteren Interessenten für eine ca. 4.000 qm große Teilfläche, auf der ein Seniorenpflegeheim mit 52 Pflege- und 10 Tagespflegeplätzen errichten werden soll. Dieser Beschlussvorlage ist ein Lageplan beigefügt, aus dem das Projekt entnommen werden kann. Die Darstellungen auf der verbleibenden ca. 7.000 qm großen Fläche mit Dorfplatz/Parkplätzen und weiteren Gebäuden sind nur symbolisch zu verstehen.
Die weitere Erschließung des Geländes erfordert zusätzliche Aufwendungen durch die Gemeinde. So wären die öffentliche Erschließungsstraße zu verlängern und weitere Maßnahmen zur Sicherung der Oberflächenentwässerung zu ergreifen. Zu überlegen ist auch, ob bei einer Aufhöhung des Baugeländes für das Seniorenpflegeheim auf das Niveau der Bauflächen für die Mehfamilienhäuser dann gleichzeitig auch die verbleibende ca. 5.000 qm große Fläche des alten Sportplatzes auf gleiche Höhe aufgefüllt werden sollte. Diese Entscheidungen stehen im engen Zusammenhang mit der umfassenden Entwicklung des gesamten Geländes. Die Verwaltung hält es für zweckmäßig und Ziel führend, den jetzt aufzustellenden Bebauungsplan nicht nur auf das Pflegeheimprojekt zu beschränken sondern das gesamte Grundstück in eine verbindliche Planung einzubeziehen, also die übrigen Nutzungsansprüche an der Fläche wie die Anlegung eines Dorfplatzes, die Einbindung des örtlichen Ehrenmales und natürlich die weitere Bebauung zu berücksichtigen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung insbesondere der Anlegung eines Dorfplatzes in Friedrichsfehn ist es zudem zweckmäßig, frühzeitig die örtlichen Vereine in den Planungsprozess einzubeziehen. Fachlich sollte diese Planung vom Ingenieurbüro NWP begleitet werden.
Zusammenfassend sollte also
zunächst ein formeller Beschluss für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für
das gesamte verbliebene Sportplatzgelände gefasst werden verbunden mit dem
Auftrag an die Verwaltung, zur Planung insbesondere eines Dorfplatzes zunächst
die örtlichen Vereine in Friedrichsfehn zu beteiligen.
Finanzierung:
Der Gemeinde entstehen zunächst
für die Erarbeitung erster Planungskonzepte Kosten, die unter der
entsprechenden Kostenstelle des Haushaltes 2010 nachgewiesen werden können bzw.
im Haushaltsjahr 2011 zu berücksichtigen sind.
Anlagen:
Lageplan