Beschlussvorschlag:
Der I. Bauabschnitt der
Sanierung der Mehrzweckhalle in Friedrichsfehn soll entsprechend den
Ausführungen in der Maßnahmenbeschreibung, die der Beschlussvorlage zur Sitzung
des Bauausschusses am 04.10.2010 beigefügt ist, ausgeführt werden.
Sachdarstellung:
Im Rahmen der Festlegung der Prioritäten für die Sanierung der kommunalen Sportstätten im Sport- und Kulturausschuss am 21.09.2010 wurde die Rangfolge der einzelnen Maßnahmen dahingehend umgestellt, die Mehrzweckhalle in Friedrichsfehn an erster Stelle zu platzieren.
Diese Sporthalle wurde in der ersten Hälfte der achtziger Jahre gebaut und weist heute aus baulicher und energetischer Sicht erhebliche Mängel auf. Insofern wird auf die bereits erfolgte Besichtigung anlässlich der Bereisung aller Sportstätten Ende 2008 verwiesen, bei der von dem damals beauftragten Ingenieurbüro Mrotzkowski, Oldenburg, der Zustand des Gebäudes erläutert wurde.
Dieser Beschlussvorlage ist eine aktualisierte Beschreibung der geplanten Maßnahmen für den ersten Bauabschnitt beigefügt. Hierin wird auch erläutert, warum im Gegensatz zur Sporthalle am Breeweg hier zunächst die „Hülle“ des Gebäudes komplett saniert werden sollte und nicht beispielsweise die Heizungs- und Lüftungstechnik. Die Kostenschätzung wurde inzwischen überarbeitet und basiert auf aktuelle Ausschreibungsergebnisse bei anderen Baumaßnahmen. Korrigiert wurde hierbei auch eine fehlerhafte Angabe in der „alten“ Kostenschätzung zu der Fläche des Nebenraumdaches (anstatt 90 qm 900 qm). Letztlich werden sich die Gesamtkosten für den I. Bauabschnitt auf rund 930.000,- € belaufen.
Im Zusammenhang mit dieser
Baumaßnahme, aber auch im Zusammenhang mit der Neuerrichtung der Kinderkrippe
und dem vom SV Friedrichsfehn geplanten Bau von Umkleideräumen wird noch
geprüft, ob der Einbau eines Blockheizkraftwerkes sinnvoll ist. Zurzeit wird
hierfür eine Energiebilanz erarbeitet. Die Verwaltung wird hierüber in der
Sitzung berichten.
Finanzierung:
Wegen der technischen
Zusammenhänge ist es angezeigt, die Baumaßnahme (Fassaden (einschl. Dämmung),
Fenster- und Türen und die Dachflächen) in einem Zuge durchzuführen, und diese
einerseits witterungsbedingt und andererseits im Interesse der Nutzer der Halle
im Frühling/Sommer auszuführen. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2011 ist
darüber zu entscheiden, ob die Baumaßnahme im kommenden Jahr ausgeführt werden
soll.
Anlagen:
- Maßnahmenbeschreibung
-
Kostenschätzung