hier: Zukünftige Ferienbetreuung durch den Landkreis Ammerland
Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Durch die Änderung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) und die dadurch veranlasste Änderung des § 24 (4) Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – (SGB VIII) haben ab dem Schuljahr 2026/2027 alle ErstklässlerInnen ab Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von bis zu acht Stunden pro Tag, sowohl während der Schulzeit als auch in den Ferien. Insgesamt soll es maximal 4 Wochen Schließzeit pro Schuljahr geben.
Laut § 24 Abs. 4 SGB VIII liegt die Zuständigkeit für den Ganztag beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe, also bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Das niedersächsische Kultusministerium hat jedoch erklärt, die Ganztagsbetreuung während der Schulzeit mit landeseigenem Personal (Lehrkräfte und pädagogische MitarbeiterInnen) zu organisieren.
Für die Ganztagsbetreuung für die ErstklässlerInnen in den Ferien im Ammerland ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, der Landkreis Ammerland, zuständig. Der Landkreis Ammerland hat sich dafür entschieden kreisweit die Ferienbetreuung in Kooperation mit der Kreisvolkshochschule zu organisieren. Es wurde eine Koordinierungsstelle Ganztagsbetreuung gebildet.
Bereits im Oktober 2025 hat die Koordinierungsstelle allgemeine Informationen zur Ferienbetreuung zusammen mit einer Bedarfsabfrage an die Eltern der zukünftigen ErstklässlerInnen über die Kitas verteilen lassen. Die Informationen waren in 9 verschiedenen Sprachen (Arabisch, Deutsch, Englisch, Farsi, Französisch, Kurdisch, Russisch, Ukrainisch, Türkisch) für die Eltern abrufbar. An der Bedarfsabfrage haben dennoch nur 44 % der Eltern teilgenommen. Die Bedarfsabfrage sollte dazu dienen, den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, um Personal, Standorte usw. besser planen zu können.
In der Zwischenzeit hat die Koordinierungsstelle viele Gespräche mit Grundschulen, Gemeinden, Bildungsträgern, Vereinen, Cateringfirmen usw. geführt und ein gutes pädagogisches Konzept auf die Beine gestellt.
Es wird eine Betreuung in den Oster-, Sommer- und Herbstferien angeboten. Betreuungszeiten können von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr gebucht werden. Eltern haben die Möglichkeit die Kinder zwischen 7.30 Uhr und 8.30 Uhr zu bringen und zwischen 14 Uhr und 15.30 Uhr abzuholen. Ein warmes Mittagessen kann optional gebucht werden. Für das Mittagessen sind 25 € pro Woche zu zahlen. Die Betreuungswoche kostet zurzeit 40 € pro Kind. Sozialleistungsempfänger zahlen nur 20 € pro Woche. Für das zweite Geschwisterkind gibt es eine Ermäßigung von 50 %, für das dritte und jedes weitere Geschwisterkind, das zeitgleich die Betreuung besucht gibt es 75 % Ermäßigung.
Die Betreuung soll nach Möglichkeit in jeder Grundschule angeboten werden. Bei weniger als 12 Anmeldungen pro Woche können Schulstandorte zusammengelegt werden.
Bis zum 30.06.2026 hatten die Eltern Zeit ihre Kinder online unter www.ferienbetreuung-ammerland.de für die Ferienbetreuung in den Herbstferien anzumelden.
Für die Gemeinde Edewecht gab es für alle vier Grundschulen lediglich 16 Anmeldungen für die erste Herbstferienwoche und 8 Anmeldungen für die zweite Ferienwoche.
Die Koordinierungsstelle hat daher beschlossen die Betreuung nur an der Grundschule Edewecht anzubieten, da von dort die meisten Anmeldungen kamen (jeweils eine Anmeldung aus den Grundschulen Jeddeloh und Osterscheps sowie drei Anmeldungen aus der Grundschule Friedrichsfehn). In den anderen Ammerland-Gemeinden waren die Anmeldezahlen ebenfalls sehr gering.
Die Koordinierungsstelle hat die Elternabende der ersten Klassen besucht und ist dort mit Eltern ins Gespräch gekommen. Viele Eltern haben ihre Urlaubsplanung für 2026 ohne die Betreuung im Herbst geplant, da Ende 2025 und Anfang 2026 zur Zeit der Urlaubsplanungen noch nicht offiziell feststand, in welchem Rahmen die Betreuung in den Herbstferien stattfinden wird. Das war vielen Eltern zu unsicher.
Die Koordinierungsstelle geht davon aus, dass die Anmeldezahlen für das Jahr 2027 stark steigen werden. Die Anmeldungen für die Oster-, Sommer- und Herbstferien 2027 sind nach den Herbstferien ab November 2026 möglich. Die Eltern werden über die Schulen per iServ über die Anmeldemöglichkeit informiert. Eltern der zukünftigen ErstklässlerInnen erhalten die Informationen zur Ferienbetreuung im November über die Kindergärten.
Der Rechtsanspruch auf eine Betreuung in den Ferien gilt zunächst nur für ErstklässlerInnen ab Schuleintritt, also ab den Herbstferien 2026. Für Schulkindergartenkinder und Kinder der 2. bis 4. Klasse gilt der Rechtsanspruch nicht. Zurzeit ist es so, dass die Schulkindergartenkinder und die 2. – 4. KlässlerInnen den Ferienhort der Gemeinde Edewecht besuchen können. ErstklässlerInnen dürfen in den Sommerferien vor der Einschulung ebenfalls den Ferienhort der Gemeinde Edewecht besuchen.
Da der Rechtsanspruch aufsteigend für ErstklässlerInnen beginnt, wird die Ferienbetreuung des Familienbüros der Gemeinde Edewecht spätestens mit dem Ende des Schuljahres 2028/2029 enden.
Es bleibt abzuwarten, ob bis dahin eine Gesetzesänderung erfolgt, die auch den Schulkindergartenkindern und den ErstklässlerInnen bereits in den Sommerferien den Besuch der Ferienbetreuung ermöglicht.
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