Betreff
VfL Edewecht e.V.;
Zuschuss für die Anlegung von drei Kleinspielfeldern auf der Sportanlage am Göhlenweg
Vorlage
2025/FB II/4520
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:


Sachdarstellung:

Der VfL Edewecht e.V. hat im Februar 2024 einen Antrag auf Errichtung und Bezuschussung von drei eingezäunten Kleinspielfeldern mit Kunstrasenbelag und einer Größe von jeweils 18 m x 11 m beantragt.

Begründet wird der Antrag mit der stetig steigenden Anzahl der Spieler und Mannschaften und dem damit einhergehenden Bedarf an benötigten Trainingsflächen. Derzeit hat der Verein insgesamt 24 Mannschaften von der G-Jugend bis zur Herrenabteilung mit ca. 450 Spielern im laufenden Spielbetrieb gemeldet.

Gerade für die Wintermonate, in denen ein Bespielen der Rasenflächen nicht möglich ist, werden hier alternative Trainingsflächen geschaffen. Vor allem die jüngeren Spieler werden von den Plätzen profitieren, da die Hallenzeiten für die Fußballabteilung aufgrund der vielfältigen Sportangebote des Vereins und der hohen Anzahl an Sportlerinnen und Sportlern äußerst limitiert sind und die Nutzung des vorhandenen Kunstrasenplatz vorrangig den älteren Mannschaften, welche leistungsorientiert trainieren, vorbehalten ist.

Des Weiteren eignen sich die Plätze hervorragend für die Ausübung des Kinderfußballs auf Kleinfeldern, welcher vom Nds. Fußballverband seit der Saison 2024/25 für die G- und F-Jugend verbindlich vorgeschrieben ist.

Um weitere Umkleidemöglichkeiten vorhalten zu können, hat der Verein mehrere Bauwagen umgebaut und mit Elektroheizungen ausgestattet. Diese Bauwagen werden von den G-, F- und E-Jugendmannschaften genutzt, die nach dem Training nicht auf der Sportanlage duschen.

In seiner Sitzung am 12.03.2024 hat der Rat der Gemeinde Edewecht bereits dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zum Bau der Kleinspielfelder zugestimmt (2024/FB III/4216). 

 

Der Verein hat alle baufachlich erforderlichen Bedingungen (Baugenehmigungsverfahren, Entwässerungsplanung,  Vorlage eines entsprechenden Schallschutzgutachtens) erfüllt, sodass die Bauarbeiten beginnen konnten und in den nächsten Wochen abgeschlossen werden.

Dem Verein werden für die Errichtung der drei Kleinspielfelder inklusive Flutlicht und Einzäunung Kosten in Höhe von ca. 153.000,- € entstehen.

Neben Eigenmitteln in Höhe von 53.000,- € hat der Verein vom Niedersächsischen Sportbund einen Zuschuss in Höhe von ca. 46.000,- € sowie einen Zuschuss in Höhe von 38.000,- € vom Landkreis Ammerland erhalten. Somit ist noch eine Finanzierungslücke in Höhe von ca. 16.000,- € vorhanden, die der Verein über ein flexibel zu tilgendes Darlehen bei einem örtlichen Finanzinstitut  decken kann.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Bau der drei Kleinspielfelder ein richtiger Schritt, um den Trainingsbetrieb auf der Anlage zu entzerren, die Rasenplätze zu schonen und gerade den kleinen Kickern tolle Momente auf dem Platz zu ermöglichen.

Die Gemeinde Edewecht hat jedoch für die Pflege und stetige Erweiterung der Sportanlage am Göhlenweg in den vergangenen Jahren eine hohe Kostenlast getragen.

Da außerdem die finanziellen Mittel der Gemeinde Edewecht derzeit äußerst begrenzt sind und die Zahl der kostenintensiven Pflichtaufgaben stetig steigt, kann von Seiten der Verwaltung keine Empfehlung für die Bezuschussung der Kleinspielfelder gegeben werden.


Beschlussvorschlag:

Für die Anlegung der Kleinspielfelder auf der Sportanlage am Göhlenweg wird dem VfL Edewecht e.V. kein Zuschuss gewährt.


Anlagen:

-       Antrag des VfL Edewecht