Zuschuss für die Anlegung von drei Kleinspielfeldern auf der Sportanlage am Göhlenweg
Finanzierung:
Sachdarstellung:
Der VfL Edewecht e.V. hat im Februar 2024 einen Antrag auf Errichtung und
Bezuschussung von drei eingezäunten Kleinspielfeldern mit Kunstrasenbelag und
einer Größe von jeweils 18 m x 11 m beantragt.
Begründet wird der Antrag mit der stetig steigenden Anzahl der Spieler
und Mannschaften und dem damit einhergehenden Bedarf an benötigten
Trainingsflächen. Derzeit hat der Verein insgesamt 24 Mannschaften von der
G-Jugend bis zur Herrenabteilung mit ca. 450 Spielern im laufenden Spielbetrieb
gemeldet.
Gerade für die Wintermonate, in denen ein Bespielen der Rasenflächen
nicht möglich ist, werden hier alternative Trainingsflächen geschaffen. Vor
allem die jüngeren Spieler werden von den Plätzen profitieren, da die
Hallenzeiten für die Fußballabteilung aufgrund der vielfältigen Sportangebote
des Vereins und der hohen Anzahl an Sportlerinnen und Sportlern äußerst
limitiert sind und die Nutzung des vorhandenen Kunstrasenplatz vorrangig den
älteren Mannschaften, welche leistungsorientiert trainieren, vorbehalten ist.
Des Weiteren eignen sich die Plätze hervorragend für die Ausübung des
Kinderfußballs auf Kleinfeldern, welcher vom Nds. Fußballverband seit der
Saison 2024/25 für die G- und F-Jugend verbindlich vorgeschrieben ist.
Um weitere Umkleidemöglichkeiten vorhalten zu können, hat der Verein
mehrere Bauwagen umgebaut und mit Elektroheizungen ausgestattet. Diese Bauwagen
werden von den G-, F- und E-Jugendmannschaften genutzt, die nach dem Training
nicht auf der Sportanlage duschen.
In seiner Sitzung am 12.03.2024 hat der Rat der Gemeinde Edewecht bereits
dem vorzeitigen Maßnahmebeginn zum Bau der Kleinspielfelder zugestimmt (2024/FB
III/4216).
Der Verein hat alle baufachlich erforderlichen Bedingungen
(Baugenehmigungsverfahren, Entwässerungsplanung, Vorlage eines entsprechenden
Schallschutzgutachtens) erfüllt, sodass die Bauarbeiten beginnen konnten und in
den nächsten Wochen abgeschlossen werden.
Dem Verein werden für die Errichtung der drei Kleinspielfelder inklusive
Flutlicht und Einzäunung Kosten in Höhe von ca. 153.000,- € entstehen.
Neben Eigenmitteln in Höhe von 53.000,- € hat der Verein vom
Niedersächsischen Sportbund einen Zuschuss in Höhe von ca. 46.000,- € sowie
einen Zuschuss in Höhe von 38.000,- € vom Landkreis Ammerland erhalten. Somit
ist noch eine Finanzierungslücke in Höhe von ca. 16.000,- € vorhanden, die der
Verein über ein flexibel zu tilgendes Darlehen bei einem örtlichen
Finanzinstitut decken kann.
Aus Sicht der Verwaltung ist der Bau der drei Kleinspielfelder ein
richtiger Schritt, um den Trainingsbetrieb auf der Anlage zu entzerren, die
Rasenplätze zu schonen und gerade den kleinen Kickern tolle Momente auf dem
Platz zu ermöglichen.
Die Gemeinde Edewecht hat jedoch für die Pflege und stetige Erweiterung
der Sportanlage am Göhlenweg in den vergangenen Jahren eine hohe Kostenlast
getragen.
Da außerdem die finanziellen Mittel der Gemeinde Edewecht derzeit äußerst
begrenzt sind und die Zahl der kostenintensiven Pflichtaufgaben stetig steigt,
kann von Seiten der Verwaltung keine Empfehlung für die Bezuschussung der
Kleinspielfelder gegeben werden.
Beschlussvorschlag:
Für die Anlegung
der Kleinspielfelder auf der Sportanlage am Göhlenweg wird dem VfL Edewecht
e.V. kein Zuschuss gewährt.
Anlagen:
-
Antrag
des VfL Edewecht
