Betreff
Aufstellung eines Freizeitwegeplanes
Vorlage
2023/FB III/4001
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufstellung eines Freizeitwegeplanes nach dem Nds. Gesetz über den Wald- und die Landschaftsordnung vorzubereiten und hierzu insbesondere mit den Eigentümern privater Wegeabschnitte entsprechende Gespräche zu führen.


Sachdarstellung:

Insbesondere in der Ortschaft Osterscheps gibt es mehrere Radwegestrecken, die abseits von Straßen verlaufend ein attraktives Angebot für die Naherholung und die touristische Nutzung darstellen. Bei der letzten Überarbeitung des Ammerländer Radwegenetzes hat Herr Wolfgang Krüger, Osterscheps, im Rahmen seiner ehrenamtlichen umfassenden Unterstützung dieser Aufgabe angeregt, einige zum Teil über Privatflächen verlaufende  Wegeabschnitte der Öffentlichkeit zu widmen, und zwar über einen sogenannten Freizeitwegeplan.


Mittels eines solchen Planes ist es möglich, Wege zur Nutzung durch Fußgänger und Fahrradfahrer in rechtlich verbindlicher Weise zur Verfügung zu stellen. Aufgrund der gesetzlichen Festlegungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung ergeben sich in der Folge eindeutige Verantwortlichkeiten bezüglich der Unterhaltungspflicht und der Verkehrssicherungspflicht. Diese lägen sodann bei der Gemeinde Edewecht, und zwar auch für die in privater Hand liegenden Wegeabschnitte.

 

In der anliegenden Planskizze sind die betroffenen Bereiche dargestellt. Es handelt sich um Wegebeziehungen zwischen den Gemeindestraßen „Hemeler Straße“ und „Im Holtmoor“ (Privateigentümer), um einen im Eigentum des Landes Niedersachsen stehenden Weg am Fintlandsmoor, um den Weg „Frerichs Placken“ bis zur Fintlandstraße (Wegegenossenschaft) sowie um den Weg von „Auf den Linden“ zur Schule Osterscheps ( u. a. verschiedene Privateigentümer).

 

Die Gemeinde Edewecht verfügt bereits über einen Freizeitwegeplan für Wegebeziehungen am Roten Steinweg See bzw. Staatsforst Wildenloh, mit dem positive Erfahrungen gemacht wurden. Auch wenn dort lediglich eine fußläufige Nutzung ermöglicht wurde und bei einer Mitnutzung durch Fahrradfahrer erhöhte Anforderungen an die Verkehrssicherung zu stellen sind, ermutigt dies zu einem entsprechenden Vorgehen in der Ortschaft Osterscheps.

 

Vor der eigentlichen Eröffnung des Verfahrens möchte die Verwaltung zunächst das Gespräch mit den Privateigentümern über die beabsichtigten Planungen führen.

 


Finanzierung:

Durch einen Freizeitwegeplan kommen keine weiteren Belastungen auf die Gemeinde zu, da die betroffenen Wegeabschnitte bereits aktuell durch die Öffentlichkeit genutzt werden und die Gemeinde Edewecht bislang schon Unterhaltungsaufwendungen getragen hat.

 

 

 


Anlagen:

Anlagen:

Anlage 1 - 4:  Übersichtspläne

Anlage 5:  Auszug aus dem niedersächsischen Gesetz über den Wald und die  

                 Landschaftsordnung (NWaldLG)