Erarbeitung des Auslegungsentwurfes und Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
Finanzierung:
Die Kosten der
Planung sind über den Ansatz der Planungskosten gedeckt. Die Planungskosten
sind anteilig von den Begünstigten der Planung zu erstatten.
Sachdarstellung:
Zu der Planung wurde letztmalig im Bauausschuss am 29.08.2022 unter dem
Aktenzeichen2022/FB III/3857 seinerzeit noch unter dem Arbeitstitel
Bebauungsplan Nr. 190 „ECO-Village“ berichtet.
Zur besseren nummerischen Einordung und Klarstellung erhält diese Planung
nunmehr die öffentliche Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 203 „Grüner Anger“ in
Friedrichsfehn.
Die im Bericht angekündigten Gutachten zum Verkehrslärm sowie zur
Oberflächenentwässerung wurden zwischenzeitlich erarbeitet. Das Gutachten des
Büros I + B Akustik, Oldenburg zur Beurteilung des Verkehrslärms liegt als Anlage
Nr. 1 bei. Die dort erarbeiteten Festsetzungsvorschläge zum passiven
Schallschutz sind in die Planung übernommen worden.
Das entwickelte Oberflächenentwässerungskonzept, dass vorrangig auf eine
Wasserhaltung im Plangebiet aufbaut, wird in der Sitzung vom Büro Wessels und
Grünefeld, Garrel, erläutert.
Hinzuweisen ist noch auf eine leichte Verschiebung der Wendeanlage in
Richtung Westen. Hierdurch kann die Grundstücksaufteilung optimiert werden.
Außerdem reduziert sich hierdurch die Zahl der Grundstücke, bei denen zur
Abfallbeseitigung die Abfallbehälter bis zur Wendeanlage gebracht werden
müssen.
Der sich insgesamt daraus ergebende Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 203
„Grüner Anger“ ist der Anlage Nr. 2 zu entnehmen.
In der Sitzung wird Frau Dipl.-Ing. Rita Abel vom Büro NWP, Oldenburg,
den Entwurf erläutern.
Unter Berücksichtigung dieser Details kann nunmehr die öffentliche
Auslegung der Planung durchgeführt werden.
Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. 203 „Grüner Anger“ in Friedrichsfehn, der im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a i. V. m. § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt wird, wird wie in der
Sitzung des Bauausschusses am 27.09.2022 beraten, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
einschließlich Begründung öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig wird gemäß § 4
Abs. 2 BauGB zu der Planung die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange eingeholt.
Anlagen:
-
Schallgutachten
-
Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. 203 „Grüner Anger“ in Friedrichsfehn