Betreff
Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Material des Bereiches Katastrophenschutz / Gefahrenabwehr beim Feuerwehrhaus Jeddeloh II sowie Ertüchtigung aller Feuerwehrstandorte zur Versorgung mit Notstrom
Vorlage
2022/FB II/3886
Aktenzeichen
FB II - 128.01.01 - GR.
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Der Kostenaufwand für die Herrichtung von Einspeisepunkten in allen Feuerwehrhäusern der Gemeinde Edewecht soll für 2023 ermittelt und in die Haushaltsplanungen aufgenommen werden.

Der Kostenaufwand für die Herrichtung eines dritten Stellplatzes beim Feuerwehrhaus Jeddeloh II soll ermittelt und die Maßnahme in die Prioritätenliste aufgenommen werden.

 

 


Sachdarstellung:

Das Feuerwehrhaus der Ortsfeuerwehr Jeddeloh II wurde im Jahre 2006 in Betrieb genommen. Die Planungen für das Feuerwehrhaus sahen damals die Möglichkeit vor, dass Haus durch einen dritten Stellplatz zu erweitern. Hierfür wurde der Untergrund im Bereich rechts neben der Halle bereits entsprechend hergerichtet. Auch der dortige Anbau der Jugendpflege war bereits damals so errichtet worden, dass sich durch einen etwaigen dritten Stellplatz keine negativen Auswirkungen zeigen.

 

Die Entwicklungen der letzten Jahre in Bezug auf die verschiedenen Krisenszenarien, wie z. B. die Starkregenereignisse, Gasmangellagen, usw., machen es erforderlich, dass die Kommunen sich auf bestimmte Ereignisse besser vorbereiten. Mit allen denkbaren Krisensituationen geht auch immer die Gefahr eines langanhaltenden Stromausfalles einher, der erhebliche Probleme für die Gesellschaft mit sich bringt. Hier ist die Gemeinde als Gefahrenabwehrbehörde gefragt. Entsprechend sind für einen solchen Fall Material und technisches Gerät vorzuhalten um kritische Infrastrukturen (Kritis) im Gesamten unterstützen zu können und die eigenen Kritis in Gang zu halten. Auch die Errichtung von Wärmestuben oder „Leuchttürmen“ ist ohne Stromversorgung nicht denkbar.

Um diesem Umstand gerecht werden zu können, wird eine gewisse Anzahl an Notstromgeneratoren auf Anhängerbasis angeschafft werden müssen. Um diese adäquat unterbringen und warten zu können, bedarf es Platz.

 

In der Gemeindefeuerwehr Edewecht übernimmt die Ortsfeuerwehr Jeddeloh II die Sonderaufgabe der großflächigen Ausleuchtung von Einsatz- oder Schadenstellen. Durch die Stationierung eines mobilen Notstromgenerators mit Lichtmast könnte diese Sonderaufgabe noch besser ausgeführt werden. Daneben wäre so sichergestellt, dass der Generator regelmäßig genutzt wird und es nicht zu Problemen oder Schäden durch lange Standzeiten kommt.

Die Unterbringung eines mobilen Notstromgenerators sollte bei der Feuerwehr in Jeddeloh II realisiert und ein dritter Stellplatz am Feuerwehrhaus müsste dafür errichtet werden.

 

Nach aktuellem Planungsstand ist die Beschaffung von drei Generatoren angedacht. Mindestens einer dieser Generatoren wird eine Größenordnung umfassen, die es erlaubt auch Altenheime oder dergleichen zu versorgen. Die Ausgestaltung der weiteren Generatoren sowie etwaige weitere nötige Schritte müssen noch abschließend festgelegt werden. Es wird diesbezüglich politischer Entscheidungen bedürfen, so dass die Ergebnisse dem Feuerwehrausschuss in der Frühjahrssitzung zur Beratung vorgelegt werden sollen.

 

Bis auf die Feuerwehrhäuser in Edewecht und Friedrichsfehn verfügt aktuell kein weiteres Feuerwehrhaus über die Möglichkeit zur Einspeisung von Notstrom. Es sollte dringend darauf hingewirkt werden, die Häuser entsprechend nachzurüsten. Auch über die Nachrüstung von weiteren Liegenschaften der Gemeinde Edewecht sollten in Bezug auf die Möglichkeit zur Nutzung als Wärmestube oder als „Leuchtturm“ hingearbeitet werden. Hierzu wäre es erforderlich, einen entsprechenden Maßnahmenkatalog aufzustellen. Dieser Aufgabe wird sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Gemeindekommando in den nächsten Wochen annehmen. Bereits jetzt sind aber nachfolgende Maßnahmen erkennbar.

 

1)    Herrichtung eines Einspeisepunktes für Notstrom außerhalb des Gebäudes in einem verschließbaren Wandkasten beim Feuerwehrhaus Husbäke

 

2)    Herrichtung eines Einspeisepunktes für Notstrom außerhalb des Gebäudes in einem verschließbaren Wandkasten beim Feuerwehrhaus Jeddeloh II

 

3)    Planung eines Einspeisepunktes für Notstrom beim Neubau der Feuerwehr Osterscheps. Eine Herrichtung im jetzigen Feuerwehrhaus ist nicht mehr erforderlich

 

4)    Verlegung des Einspeisepunktes für Notstrom beim Feuerwehrhaus Edewecht in einen verschließbaren Kasten außerhalb des Gebäudes. Der bisherige Einspeisepunkt liegt im Verteilerkasten und kann nur unter Verlegung von Kabeln durch Fenster genutzt werden

 

5)    Abschließende Fertigstellung des außenliegenden Einspeisepunktes beim Feuerwehrhaus Friedrichsfehn. Es fehlt hier noch an einem Anschlussstecker

 

6)    Prüfung, Planung und Durchführung der Erweiterung des Feuerwehrhauses Jeddeloh II um einen weiteren Stellplatz

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kostenaufwand für die Herrichtung von Einspeisepunkten an allen Feuerwehrhäusern der Gemeinde Edewecht zu ermitteln und in die Haushaltsplanungen für 2023 aufzunehmen und nach Möglichkeit in 2023 umzusetzen.

Die Maßnahme steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt die Kosten zur Herrichtung eines dritten Stellplatzes beim Feuerwehrhaus Jeddeloh II zu ermitteln und die Maßnahme in die Prioritätenliste einzubringen.

 

 


Anlagen: