Betreff
Beschaffung von explosionsgeschützten Handfunkgeräten für die Feuerwehren der Gemeinde Edewecht
Vorlage
2022/FB II/3874
Aktenzeichen
FB II - 126.01.01.06.04 - GR.
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Beschaffung von 12 explosionsgeschützten Handfunkgeräte (Ex-HRT) für die Gemeindefeuerwehr Edewecht soll nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2023 erfolgen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel in Höhe von 36.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen. Insoweit steht diese Anschaffung unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Sachdarstellung:

Bei den Feuerwehren in der Gemeinde Edewecht wurde vor einigen Jahren der BOS-Digitalfunk eingeführt. Nachdem im ersten Schritt die Fahrzeugfunkgeräte umgestellt wurden erfolgte zuletzt die Beschaffung von Handfunkgeräten (HRT) für den Einsatzfunk.

Um das Funksystem abzurunden und alle Einsatzszenarien durch die Feuerwehren abarbeiten zu können, ist die Ergänzung des Systems mit explosionsgeschützten (Ex) Endgeräte erforderlich. Bisher gibt es in der Gemeinde Edewecht keine Ex-Geräte die eingesetzt werden können. Es ist somit nicht möglich eine Kommunikation in explosionsgefährdeten Bereichen aufrechtzuerhalten.

 

Die Verwaltung sieht den Bedarf alle Feuerwehren mit entsprechenden Endgeräten auszustatten. Der Einzelpreis für ein solches Gerät liegt aktuell bei ca. 3.000,00 €. Um eine flächendeckend ausreichende Ausstattung zu gewährleisten, ist es sinnvoll pro Wehr zwei, in der Schwerpunktfeuerwehr vier Endgeräte anzuschaffen. Insgesamt wären somit 12 Ex-HRT zu beschaffen. Es wäre mit einer Gesamtsumme von 36.000,00 € zu rechnen.

Diese Geräte können auch für jeden anderen Einsatzzweck genutzt werden und verbessern somit auch im normalen Einsatzgeschehen die Kommunikationsmöglichkeiten, da dann mehr Endgeräte zur Verfügung stehen.  

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung von 12 explosionsgeschützten Handfunkgeräten (Ex-HRT) für die Gemeindefeuerwehr Edewecht im Jahr 2023 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 36.000,00 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Anlagen:

Datenblatt Sepura STP8X