Betreff
Sachstand zu Arbeitsaufträgen aus der Arbeitskreissitzung "Verkehrskonzept"
Vorlage
2022/FB III/3847
Aktenzeichen
Kl
Art
Berichtsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 


Sachdarstellung:

 

1)    Arbeitsauftrag: „Gehweg Verlängerung Fasanenweg/Am Tannenkamp“

 

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen ist es angedacht, den im Fasanenweg vorhandenen Geh- und Radweg an den im Sperberweg vorhandenen Gehweg anzuschließen. Die Maßnahme soll möglichst ohne umfangreichen Bodenaustausch erfolgen und ausschließlich auf dem Grundeigentum der Gemeinde Edewecht stattfinden. Die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer wurden hierzu angeschrieben, sich zu den Planungsüberlegungen zu äußern. Nach Ablauf der Rückmeldefrist sind keine Bedenken gegen die Verlängerung des Gehweges eingegangen. Diese Maßnahme ist daher

im Haushalt 2023 einzuplanen (siehe Straßen- und Tiefbaumaßnahmen 2023).

 

2)    Arbeitsauftrag: „Verbesserung des Kleinbahnradwanderweges als wesentliche Nord-/Südachse in Edewecht“

 

Der Kleinbahnradwanderweg verläuft von Süddorf bis hin zur Gemeindegrenze Bad Zwischenahn. Die Gesamtlänge beträgt circa 7,5 km Weglänge und weist stellenweise eine Flurstücksbreite von ca. 5,5 m bis ca. 14 m entlang des Streckenverlaufs auf. Der Radbahnwanderweg besteht überwiegend aus einer ca. 2 m breiten asphaltierten Fahrbahndecke und kleineren gepflasterten Teilbereichen. Zahlreiche Sträucher und Bäume begleiten den Kleinbahnradwanderweg. Es handelt sich hierbei überwiegend um Eichen, Birken und auch diverse Obstbäume wie zum Beispiel Äpfel- und Birnenbäume. Diese Bäume stehen entweder unmittelbar am Fahrbahnrand, im schrägen Böschungsverlauf oder mit etwas Abstand zum Radwanderweg. An einigen Bereichen sind Wurzelanhebungen in unterschiedlichster Ausprägung vorhanden. Hinzu kommen diverse Entwässerungsgräben, Wasserzüge, Fließgewässer sowie abschnittsweise die „Espergöhler Bäke“ entlang der gesamten Wegstrecke. Kleinere und auch größere Durchlässe unterqueren den Kleinbahnradwanderweg. Zudem befinden sich folgende 13 Straßen und Wegekreuzungen verteilt auf dem gesamten Streckenabschnitt:

 

1)    Bild 6 und 7

Gemeindestraße „Im Vieh“

 

2)    Bild 10 und 11

Gemeindestraße „Zur Loge“

 

3)    Bild 12 und 13

Gemeindestraße „Eichenallee“

 

4)    Bild 14

Gemeindestraße „Am Bahnhof“

5)    Bild 16 und 17

Gemeindestraße „Auf der Loge/Göhlenweg“

 

6)    Bild 18 und 19

Gemeindestraße „Schützenhofstraße“

 

7)    Bild 21 und 22

Gemeindestraße „Güterstraße/Am Dobben“

 

8)    Bild 24 und 25

Landstraße „Schepser Damm“

 

9)    Bild 30 und 30

Landstraße „Hauptstraße/Edammer Straße“

 

10) Bild 35 und 36

Gemeindestraße „Am Bahndamm - erste Querung“

 

11) Bild 37 und 38

Gemeindestraße „Am Bahndamm - zweite Querung“

 

12) Bild 39 und 40

Gemeindestraße „Am Bahndamm - dritte Querung“

 

13) Bild 41 und 42

Gemeindestraße „Bahnweg/Falkenweg“

 

Die Kreuzungsbereiche sind durch unterschiedliche Pfosten, Absperrungen und Drängelgitter auf der Bahnstrecke vor dem Querungsbereich der Straßen/Wege gesichert. Generell könnten die bisherigen Kreuzungssituationen derart umgestaltet werden, dass der Fahrradverkehr bevorrechtigt wird. Im Bereich „Güterstraße/Am Dobben“ wäre eine Sperrung bzw. Trennung des Straßenzuges denkbar, so dass eine Sackgassenlage entstünde.

 

Nach Auffassung der Verwaltung kann der Kleinbahnradwanderweg ohne weitgreifende technische Maßnahmen um 50 cm erweitert werden. Dies erfordert jedoch erhebliche Eingriffe in die Natur. Bäume müssten entfernt, Gräben verrohrt und Durchlässe erweitert werden. In der Sitzung können ggfls. weitere Planungsvorgaben erläutert werden, insbesondere im Hinblick auf eine Verbesserung der Nutzung für Fahrradfahrer.

 

Der Vorgang für die Prüfung der Vorfahrtsregelungen liegt der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland vor. Eine Entscheidung steht hierzu jedoch noch aus.

 

Herr Zacharias wird hierzu in der Sitzung ergänzend berichten.

 

3)    Arbeitsauftrag: „Verbesserung der Beleuchtungssituation am Kleinbahnradwanderweg“

 

Aufgrund des Nutzungsverhaltens des Kleinbahnradwanderweges würde sich eine mitlaufende Straßenbeleuchtung anbieten. Das bedeutet, dass die Straßenbeleuchtung bei wahrzunehmender Bewegung ein- und direkt im Anschluss wieder ausgeschaltet werden. In Anbetracht der derzeitigen Energiemangellage, der Auswirkungen auf Insekten und der erheblichen Kosten wird vorgeschlagen, diesen Punkt zunächst zurückzustellen.

 

4)    Arbeitsauftrag: „Einrichtung einer Tempo 30 Zone im Bereich des Breeweges/Holljestraße und das Aufbringen von Radwegsymbolen ohne Schutzstreifen an den Gemeindestraßen Breeweg, Vegesacker Straße/Brannendamm zur Industriestraße“

 

Der Vorgang liegt der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zur Prüfung vor. Eine Entscheidung steht hierzu noch aus.

 

5)    Arbeitsauftrag: „Ausweisung des Breeweges als Fahrradstraße, beginnend vom „Süderesch“ bis zur „Oldenburger Landstraße“.

 

Der Vorgang liegt der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zur Prüfung vor. Eine Entscheidung steht hierzu noch aus.

 

6)    Arbeitsauftrag: „Anbringung von Zebrastreifen auf dem Kreisel beim Combi-Markt“

 

Der Vorgang liegt der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zur Prüfung vor. Eine Entscheidung steht hierzu noch aus.

 

7)    Arbeitsauftrag: „Einrichtung einer Fahrradzone an den Gemeindestraßen „Wallstraße, Baumschulenweg und Lajestraße“

 

Der Vorgang liegt der Verkehrsbehörde des Landkreises Ammerland zur Prüfung vor. Eine Entscheidung steht hierzu jedoch noch aus.

 

8)    Arbeitsauftrag: „Einrichtung eines Radverkehrsnetz in Friedrichsfehn im Bereich der Schule“

 

Hierzu wird Herr Zacharias in der Sitzung berichten.

 


Finanzierung:

 

 

 


Anlagen:

- Bahnweg Topografie

- Bilder Kleinbahnradwanderweg