Finanzierung:
Die Straßen- und Tiefbaumaßnahmen erfordern insgesamt Haushaltsmittel in
Höhe von 3.889.000,- €, die im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen wären und
sowohl auf den Ergebnis- als auch auf den Finanzhaushalt entfallen.
Sachdarstellung:
Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung sind im Rahmen der verfügbaren
Haushaltsmittel die notwendigen Tiefbaumaßnahmen festzulegen. Aufgrund der
bisherigen Entscheidungspraxis wird das aktualisierte Straßenzustandskataster
als Bewertungsgrundlage zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen herangezogen.
Als Anlage 1 ist ein Auszug aus dem
aktuellen Kataster mit den „rot“ gekennzeichneten Straßen, Straßenabschnitten
und Wegen beigefügt. Hierbei handelt es ich um einzelne Maßnahmen mit den
schlechtesten Endbewertungen, die bei einer Durchführung in Gänze nach einer
groben Kostenschätzung Ausgaben in Höhe von mehreren Millionen € verursachen
würden.
Um zunächst eine praxisgerechte Priorisierung vornehmen zu können,
werden die in Anlage 2 aufgeführten
30 Straßen, Straßenabschnitte und Wege mit dem schlechtesten Zustand gemessen
an der Endbewertung näher betrachtet.
Nach Auswertung der vorstehenden Übersicht und einer Prüfung der Eignung
kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich in der Anlage 3 näher dargestellten Maßnahmen (lfd. Nr. 1 - 10), die
insgesamt ein geschätztes Kostenvolumen von ca. 721.500,- € bedeuten.
Die betroffenen Bereiche sollen im Rahmen einer Bereisung vor der
Sitzung in Augenschein genommen werden.
Zusätzlich zu den in Anlage 3 genannten Straßenbaumaßnahmen sollten noch
folgende Tiefbaumaßmaßnahmen durchgeführt werden:
1.
Verschiedene weitere Tiefbaumaßnahmen (lfd. Nr. 11 - 13)
Zufahrt
zum Sportgelände des SSV Jeddeloh neu pflastern (ca. 18.500,- €),
abgängige Stauwand beim Rückhaltebecken Brannendamm erneuern (ca. 10.000,- €)
und den rutschigen, teilweise defekten Belag auf der Radwegbrücke über den
Küstenkanal gegen neue Holzbohlen mit rutschhemmenden Einfräsungen mit
Quarzsand und Epoxidharz tauschen (ca. 80.000,- €). Insgesamt belaufen sich die
Kosten für die soeben genannten Maßnahmen auf ca. 108.500,- €.
2.
Gehwegprogramm 2023 (lfd. Nr. 14)
Viele Gehwege, insbesondere in älteren
Siedlungsgebieten, sind in einem überholungswürdigen Zustand. Dieser Ansatz
soll die Möglichkeit schaffen, in jedem Jahr einige Gehwege und
Gehwegabschnitte neu zu pflastern. Als Ansatz sollten hierfür 30.000,- €
vorgesehen werden.
3.
Sonstige Kleinaufträge im Tiefbau (lfd. Nr. 15)
Für die Durchführung von kleineren
Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Straßen, Plätzen, Gräben usw. im
gesamten Gemeindegebiet, wie z. B. auch in der Anlage 1 beschriebenen
Unterhaltungsarbeiten, ist ein Ansatz von 25.000,- € einzuplanen.
4.
RW Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee,
Süderesch und
Roggenkamp
(lfd. Nr. 16)
Beim Regenwasserkanal in den Straßen
Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee, Süderesch und Roggenkamp wird 2022 der
erste Teilabschnitt in der Straße Am Esch saniert. Die Planung und Durchführung
wird durch das Ingenieurbüro Börjes betreut. Aufgrund des Zustandes des
Regenwasserkanals soll ein zweiter Teilabschnitt im Haushaltsjahr 2023
durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf 300.000,- €.
5. RW
Rhododendronstraße (lfd.
Nr. 17)
Der Regenwasserkanal in der
Rhododendronstraße ist defekt und führt regelmäßig an vielen Stellen zu
Versackungen im Pflaster der Fahrbahn. Der Kanal wurde 2022 gespült und mit
Kameras untersucht.
Für die Sanierung sollte in der
Finanzplanung ein Betrag in Höhe von 350.000,- € eingeplant werden. Die
Maßnahme könnte ggf. sofern erforderlich abschnittsweise saniert werden. Ein
erster Abschnitt könnte für 175.000,- € im Jahr 2023 umgesetzt werden. Die
Prüfung, ob eine Vollsanierung durch Aufnahme der Pflasterung oder eine
Sanierung im Inlinerverfahren ohne Aufnahme der Pflasterung im Teilbereich
möglich ist, erfolgt nach Festlegung des Teilabschnitts.
6.
Baumkataster (lfd. Nr. 18)
In den Jahren 2018 bis 2020 wurde vom
Baumbüro Schöpe ein Baumkataster aufgestellt. Mittlerweile wurden alle
gemeindeeigenen Bäume abschnittsweise erfasst, bewertet und werden regelmäßig
kontrolliert. Für die Regelkontrollen der Bäume in 2023 sind Mittel in Höhe von
insgesamt 50.000,- € einzuplanen.
7.
Straßenzustandskataster (lfd. Nr. 19)
In den Jahren 2017 und 2018 wurde ein
Straßenzustandskataster aufgestellt und es wird regelmäßig fortgeführt. Um das
Straßenzustandskataster 2023 weiter fortzuschreiben sind 10.000,- € im
Haushalt 2023 einzuplanen.
2023 sollte eine Software parallel zur
Erstellung/Fortschreibung des Straßenzustandskatesters angeschafft und im Zuge
der Straßenreinigung genutzt werden, welches die Schäden und somit den Zustand
der Straße durch eine Kamera im Fahrzeug erfasst und mittels eines Algorithmus
auswertet. Die Schäden werden automatisiert an festgelegte Sachbearbeiter weitergeleitet,
wodurch der Bauhof unverzüglich anstehende Reparaturen planen kann. Ab 2024
kann sodann auf die Fortschreibung des Straßenzustandskatasters durch ein
Drittunternehmen verzichtet werden. Die Kosten für die Software belaufen sich
auf etwa 30.000,- € im Jahr zzgl. der einmaligen Kosten für die Anschaffung der
Hardware (Kamera; Tablet etc.)
8.
Oldenburger Str.
Derzeit wird das Verfahren zum Verzicht
auf ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die erforderlichen Bau- und
Betriebsvereinbarungen hinsichtlich der zusätzlich erforderlichen
Grundstücksflächen wurden abgeschlossen. Aktuell werden die Kostenberechnungen
fortgeschrieben. Zuletzt war von einem Eigenanteil von 1,6 Mio. €
abzüglich einer eventuellen Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
ausgegangen worden. Im Haushaltsjahr 2023 sollten bis zu 1,0 Mio. €
bereitgestellt werden. Diese Festlegung des Betrages kann nach der
Kostenfortschreibung und der abschließenden Einsparung dem Land Niedersachsen
benannt werden.
9. Breeweg
Nach der letzten Kostenschätzung des
beauftragten Ingenieurbüros Börjes, Westerstede, belaufen sich die Ausbaukosten
auf rd. 2,6 Mio. €. Hierzu wird weiterhin eine Förderung nach dem
Entflechtungsgesetz in Höhe von 60% der Kosten erwartet. Zuletzt war die
Maßnahme für die weiteren Planungsvorgaben aus dem Konzept zurückgestellt
worden.
10. Endausbau
Baugebiet Nr. 197 “südl. Portsloger Straße“
Der Erstausbau des Baugebietes Nr. 197 ist
begonnen worden. Die überwiegenden Leistungen sind jedoch im Haushaltsjahr 2023
auszuführen. Hierfür sind im Haushalt 2023 für den Endausbau des Baugebietes
Nr. 197 353.000,- € einzuplanen.
11. Ersterschließung
Baugebiet Nr. 198 “Jeddeloh II“
Die Ersterschließung einer Teilfläche des
Baugebietes Nr. 198 soll 2022 begonnen und 2023 fortgesetzt werden. Die
Planungen werden aktuell vom Ingenieurbüro Wessels und Grünefeld durchgeführt.
In den Haushalt 2023 sollten für den Erstausbau des Baugebietes Nr. 198
zunächst 1,0 Mio. € eingeplant werden.
12. Vorplanungskosten
Wie in den vergangenen Jahren sollten für
verschiedene Vorplanungen im Tiefbaubereich Mittel in Höhe von 50.000,- €
vorgehalten werden.
13.
Gehwegverlängerung
Fasanenweg/Am Tannenkamp (lfd.
Nr. 14)
Um die
Verkehrssicherheit zu erhöhen ist es angedacht, den im Fasanenweg vorhandenen
Geh- und Radweg an den im Sperberweg bereits vorhandenen Gehweg anzuschließen.
Die Maßnahme soll möglichst ohne umfangreichen Bodenaustausch erfolgen. Hierfür
wären 36.000,- € einzuplanen.
Beschlussvorschlag:
Im Haushaltsjahr 2023 sollen
die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 06.09.2022 vorgestellten
Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt werden.
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus
Straßenzustandskataster 2022
Anlage 2: Auswahl Straßenbaumaßnahmen
Anlage 3: Beschreibung geplante Straßen- und Tiefbaumaßnahmen
Anlage 4: Lagepläne Lfd. Nr. 1 - 10