Betreff
Festlegung der Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Haushalt 2023
Vorlage
2022/FB III/3846
Aktenzeichen
Ma
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Straßen- und Tiefbaumaßnahmen erfordern insgesamt Haushaltsmittel in Höhe von 3.889.000,- €, die im Haushaltsjahr 2023 bereitzustellen wären und sowohl auf den Ergebnis- als auch auf den Finanzhaushalt entfallen.

 

 


Sachdarstellung:

Zur Vorbereitung der Haushaltsplanung sind im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel die notwendigen Tiefbaumaßnahmen festzulegen. Aufgrund der bisherigen Entscheidungspraxis wird das aktualisierte Straßenzustandskataster als Bewertungsgrundlage zur Priorisierung der einzelnen Maßnahmen herangezogen. Als Anlage 1 ist ein Auszug aus dem aktuellen Kataster mit den „rot“ gekennzeichneten Straßen, Straßenabschnitten und Wegen beigefügt. Hierbei handelt es ich um einzelne Maßnahmen mit den schlechtesten Endbewertungen, die bei einer Durchführung in Gänze nach einer groben Kostenschätzung Ausgaben in Höhe von mehreren Millionen € verursachen würden.

 

Um zunächst eine praxisgerechte Priorisierung vornehmen zu können, werden die in Anlage 2 aufgeführten 30 Straßen, Straßenabschnitte und Wege mit dem schlechtesten Zustand gemessen an der Endbewertung näher betrachtet.

 

Nach Auswertung der vorstehenden Übersicht und einer Prüfung der Eignung kleinerer Unterhaltungsmaßnahmen ergeben sich in der Anlage 3 näher dargestellten Maßnahmen (lfd. Nr. 1 - 10), die insgesamt ein geschätztes Kostenvolumen von ca. 721.500,- € bedeuten.

 

Die betroffenen Bereiche sollen im Rahmen einer Bereisung vor der Sitzung in Augenschein genommen werden.

 

Zusätzlich zu den in Anlage 3 genannten Straßenbaumaßnahmen sollten noch folgende Tiefbaumaßmaßnahmen durchgeführt werden:

 

1.    Verschiedene weitere Tiefbaumaßnahmen (lfd. Nr. 11 - 13)

Zufahrt zum Sportgelände des SSV Jeddeloh neu pflastern (ca. 18.500,- €), abgängige Stauwand beim Rückhaltebecken Brannendamm erneuern (ca. 10.000,- €) und den rutschigen, teilweise defekten Belag auf der Radwegbrücke über den Küstenkanal gegen neue Holzbohlen mit rutschhemmenden Einfräsungen mit Quarzsand und Epoxidharz tauschen (ca. 80.000,- €). Insgesamt belaufen sich die Kosten für die soeben genannten Maßnahmen auf ca. 108.500,- €.

 

2.    Gehwegprogramm 2023 (lfd. Nr. 14)

Viele Gehwege, insbesondere in älteren Siedlungsgebieten, sind in einem überholungswürdigen Zustand. Dieser Ansatz soll die Möglichkeit schaffen, in jedem Jahr einige Gehwege und Gehwegabschnitte neu zu pflastern. Als Ansatz sollten hierfür 30.000,- € vorgesehen werden.

 

3.    Sonstige Kleinaufträge im Tiefbau (lfd. Nr. 15)

Für die Durchführung von kleineren Instandsetzungsmaßnahmen an verschiedenen Straßen, Plätzen, Gräben usw. im gesamten Gemeindegebiet, wie z. B. auch in der Anlage 1 beschriebenen Unterhaltungsarbeiten, ist ein Ansatz von 25.000,- € einzuplanen.

 

4.    RW Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee, Süderesch und

Roggenkamp (lfd. Nr. 16)

Beim Regenwasserkanal in den Straßen Hermann-Löns-Str., Am Esch, Lindenallee, Süderesch und Roggenkamp wird 2022 der erste Teilabschnitt in der Straße Am Esch saniert. Die Planung und Durchführung wird durch das Ingenieurbüro Börjes betreut. Aufgrund des Zustandes des Regenwasserkanals soll ein zweiter Teilabschnitt im Haushaltsjahr 2023 durchgeführt werden. Die Kosten belaufen sich hierfür auf 300.000,- €.

 

5.    RW Rhododendronstraße (lfd. Nr. 17)

Der Regenwasserkanal in der Rhododendronstraße ist defekt und führt regelmäßig an vielen Stellen zu Versackungen im Pflaster der Fahrbahn. Der Kanal wurde 2022 gespült und mit Kameras untersucht.

 

Für die Sanierung sollte in der Finanzplanung ein Betrag in Höhe von 350.000,- € eingeplant werden. Die Maßnahme könnte ggf. sofern erforderlich abschnittsweise saniert werden. Ein erster Abschnitt könnte für 175.000,- € im Jahr 2023 umgesetzt werden. Die Prüfung, ob eine Vollsanierung durch Aufnahme der Pflasterung oder eine Sanierung im Inlinerverfahren ohne Aufnahme der Pflasterung im Teilbereich möglich ist, erfolgt nach Festlegung des Teilabschnitts.

 

6.    Baumkataster (lfd. Nr. 18)

In den Jahren 2018 bis 2020 wurde vom Baumbüro Schöpe ein Baumkataster aufgestellt. Mittlerweile wurden alle gemeindeeigenen Bäume abschnittsweise erfasst, bewertet und werden regelmäßig kontrolliert. Für die Regelkontrollen der Bäume in 2023 sind Mittel in Höhe von insgesamt 50.000,- € einzuplanen.

 

7.    Straßenzustandskataster (lfd. Nr. 19)

In den Jahren 2017 und 2018 wurde ein Straßenzustandskataster aufgestellt und es wird regelmäßig fortgeführt. Um das Straßenzustandskataster 2023 weiter fortzuschreiben sind 10.000,- € im Haushalt 2023 einzuplanen.

2023 sollte eine Software parallel zur Erstellung/Fortschreibung des Straßenzustandskatesters angeschafft und im Zuge der Straßenreinigung genutzt werden, welches die Schäden und somit den Zustand der Straße durch eine Kamera im Fahrzeug erfasst und mittels eines Algorithmus auswertet. Die Schäden werden automatisiert an festgelegte Sachbearbeiter weitergeleitet, wodurch der Bauhof unverzüglich anstehende Reparaturen planen kann. Ab 2024 kann sodann auf die Fortschreibung des Straßenzustandskatasters durch ein Drittunternehmen verzichtet werden. Die Kosten für die Software belaufen sich auf etwa 30.000,- € im Jahr zzgl. der einmaligen Kosten für die Anschaffung der Hardware (Kamera; Tablet etc.)

 

8.    Oldenburger Str.

Derzeit wird das Verfahren zum Verzicht auf ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Die erforderlichen Bau- und Betriebsvereinbarungen hinsichtlich der zusätzlich erforderlichen Grundstücksflächen wurden abgeschlossen. Aktuell werden die Kostenberechnungen fortgeschrieben. Zuletzt war von einem Eigenanteil von 1,6 Mio.  € abzüglich einer eventuellen Förderung nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz ausgegangen worden. Im Haushaltsjahr 2023 sollten bis zu 1,0 Mio. € bereitgestellt werden. Diese Festlegung des Betrages kann nach der Kostenfortschreibung und der abschließenden Einsparung dem Land Niedersachsen benannt werden.

9.    Breeweg

Nach der letzten Kostenschätzung des beauftragten Ingenieurbüros Börjes, Westerstede, belaufen sich die Ausbaukosten auf rd. 2,6 Mio. €. Hierzu wird weiterhin eine Förderung nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 60% der Kosten erwartet. Zuletzt war die Maßnahme für die weiteren Planungsvorgaben aus dem Konzept zurückgestellt worden.

 

10. Endausbau Baugebiet Nr. 197 “südl. Portsloger Straße“

Der Erstausbau des Baugebietes Nr. 197 ist begonnen worden. Die überwiegenden Leistungen sind jedoch im Haushaltsjahr 2023 auszuführen. Hierfür sind im Haushalt 2023 für den Endausbau des Baugebietes Nr. 197 353.000,- € einzuplanen.

 

11. Ersterschließung Baugebiet Nr. 198 “Jeddeloh II“

Die Ersterschließung einer Teilfläche des Baugebietes Nr. 198 soll 2022 begonnen und 2023 fortgesetzt werden. Die Planungen werden aktuell vom Ingenieurbüro Wessels und Grünefeld durchgeführt. In den Haushalt 2023 sollten für den Erstausbau des Baugebietes Nr. 198 zunächst 1,0 Mio. € eingeplant werden.

 

12. Vorplanungskosten

Wie in den vergangenen Jahren sollten für verschiedene Vorplanungen im Tiefbaubereich Mittel in Höhe von 50.000,- € vorgehalten werden.

 

13. Gehwegverlängerung Fasanenweg/Am Tannenkamp (lfd. Nr. 14)

Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen ist es angedacht, den im Fasanenweg vorhandenen Geh- und Radweg an den im Sperberweg bereits vorhandenen Gehweg anzuschließen. Die Maßnahme soll möglichst ohne umfangreichen Bodenaustausch erfolgen. Hierfür wären 36.000,- € einzuplanen.

 


Beschlussvorschlag:

Im Haushaltsjahr 2023 sollen die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 06.09.2022 vorgestellten Straßen- und Tiefbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt werden.

 


Anlagen:

Anlage 1: Auszug aus Straßenzustandskataster 2022

Anlage 2: Auswahl Straßenbaumaßnahmen

Anlage 3: Beschreibung geplante Straßen- und Tiefbaumaßnahmen

Anlage 4: Lagepläne Lfd. Nr. 1 - 10