Betreff
Einführung eines kommunalen Energiemanagements
Vorlage
2022/FB I/3816
Aktenzeichen
FB I -Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Für Personal- und Sachausgaben werden Eigenmittel in Höhen von rund 21.000 Euro pro Jahr für 2023, 2024 und 2025 erforderlich. Die Finanzierung erfolgt voraussichtlich ab dem zweiten Jahr über die im Rahmen des Energiemanagements eingesparten Energiekosten.

 


Sachdarstellung:

Die Verwaltung verfügt derzeit nur über ein eingeschränktes Wissen hinsichtlich der Energieverbräuche in ihren Liegenschaften. Die Verbräuche von Strom, Erdgas und Wasser werden in der Regel erst mit zeitlicher Verzögerung im Rahmen der Jahresendabrechnung sichtbar. Die bisher über den Netzbetreiber bereitgestellten Energieberichte wurden zum Berichtsjahr 2020/21 eingestellt. Gleichzeitig verpflichtet das niedersächsische Klimaschutzgesetz Kommunen gemäß Paragraf 8 zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022.

 

Durch die fehlende aktuelle Datengrundlage ist eine Identifikation und Priorisierung möglichst effektiver Energieeffizienzmaßnahmen zur Senkung des Energiebedarfes und zur Wahrung der Vorbildfunktion der Gemeindeverwaltung für den klimaschonenden Betrieb der eigenen Liegenschaften gegenwärtig stark erschwert.

 

Aufbauend auf den Erfahrungen anderer Kommunen ist davon auszugehen, dass mit Hilfe eines Energiemanagements, d.h. der kontinuierlichen Erfassung und Auswertung der Verbräuche von Wärme, Strom und Wasser und den hierdurch ausgelösten nicht- oder geringinvestiven Maßnahmen ca. 10 Prozent der Energiekosten der Gemeinde Edewecht in Höhe von rund einer Millionen Euro im Jahr eingespart werden können. Zu den nicht- oder geringinvestiven Maßnahmen zählen beispielsweise die Optimierung der haustechnischen Anlagen (Regelung Vorlauftemperatur, Nachtabsenkung, Optimierung der Laufzeiten von Heizung und Lüftung etc.) sowie Maßnahmen zum Nutzerverhalten.

 

Die Einführung und Umsetzung eines Energiemanagements (EMS) ist eine zusätzliche und dauerhafte Aufgabe, die nicht „nebenbei“ erfolgen kann. Für eine Kommune in der Größenordnung von Edewecht ist hierzu eine zusätzliche Stellenkapazität im Umfang von mindesten 0,5 Vollzeitäquivalenten zu schaffen. Dieser Bedarf wird auch durch ein internes Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur Organisationsuntersuchung und dem Stellenbedarf im Fachbereich III bestätigt.

 

Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer Personalstelle Energiemanagement. Fördersatz 70% für 36 Monate. Zusätzlich sind die für die Implementierung erforderlichen Sachausgaben zuwendungsfähig, beispielsweise:

 

·         Beschaffung einer EMS-Software zur Erfassung, Aufbereitung und Berichterstattung der Energieverbräuche

·         Beschaffung und Installation von Messtechnik

·         Durchführung von Gebäudebewertungen

·         Dienstleister, die beim Aufbau und Betrieb des EMS unterstützen

·         Erstzertifizierung des EMS nach einem anerkannten Zertifizierungssystem

·         Dienstreisen für Weiterqualifizierungen an bis zu 15 Tagen  

 

Die Voraussetzung zur Bewilligung der Fördermittel ist ein Ratsbeschluss zur Einführung eines EMS sowie die Zertifizierung des EMS nach einem anerkannten System.

 


Beschlussvorschlag:

1.    Die Gemeinde Edewecht beschließt den Aufbau und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.