Finanzierung:
Für Personal- und
Sachausgaben werden Eigenmittel in Höhen von rund 21.000 Euro pro Jahr für
2023, 2024 und 2025 erforderlich. Die Finanzierung erfolgt voraussichtlich ab
dem zweiten Jahr über die im Rahmen des Energiemanagements eingesparten
Energiekosten.
Sachdarstellung:
Die Verwaltung verfügt derzeit nur über ein eingeschränktes Wissen
hinsichtlich der Energieverbräuche in ihren Liegenschaften. Die Verbräuche von
Strom, Erdgas und Wasser werden in der Regel erst mit zeitlicher Verzögerung im
Rahmen der Jahresendabrechnung sichtbar. Die bisher über den Netzbetreiber
bereitgestellten Energieberichte wurden zum Berichtsjahr 2020/21 eingestellt.
Gleichzeitig verpflichtet das niedersächsische Klimaschutzgesetz Kommunen gemäß
Paragraf 8 zur regelmäßigen Erstellung und Veröffentlichung eines kommunalen
Energieberichtes, erstmals für das Jahr 2022.
Durch die fehlende aktuelle Datengrundlage ist eine Identifikation und
Priorisierung möglichst effektiver Energieeffizienzmaßnahmen zur Senkung des
Energiebedarfes und zur Wahrung der Vorbildfunktion der Gemeindeverwaltung für
den klimaschonenden Betrieb der eigenen Liegenschaften gegenwärtig stark
erschwert.
Aufbauend auf den Erfahrungen anderer Kommunen ist davon auszugehen, dass
mit Hilfe eines Energiemanagements, d.h. der kontinuierlichen Erfassung und
Auswertung der Verbräuche von Wärme, Strom und Wasser und den hierdurch
ausgelösten nicht- oder geringinvestiven Maßnahmen ca. 10 Prozent der
Energiekosten der Gemeinde Edewecht in Höhe von rund einer Millionen Euro im
Jahr eingespart werden können. Zu den nicht- oder geringinvestiven Maßnahmen
zählen beispielsweise die Optimierung der haustechnischen Anlagen (Regelung
Vorlauftemperatur, Nachtabsenkung, Optimierung der Laufzeiten von Heizung und
Lüftung etc.) sowie Maßnahmen zum Nutzerverhalten.
Die Einführung und Umsetzung eines Energiemanagements (EMS) ist eine
zusätzliche und dauerhafte Aufgabe, die nicht „nebenbei“ erfolgen kann. Für
eine Kommune in der Größenordnung von Edewecht ist hierzu eine zusätzliche
Stellenkapazität im Umfang von mindesten 0,5 Vollzeitäquivalenten zu schaffen.
Dieser Bedarf wird auch durch ein internes Gutachten der Kommunalen
Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur
Organisationsuntersuchung und dem Stellenbedarf im Fachbereich III bestätigt.
Der Bund fördert über die Kommunalrichtlinie die Schaffung einer
Personalstelle Energiemanagement. Fördersatz 70% für 36 Monate. Zusätzlich sind die für die Implementierung
erforderlichen Sachausgaben zuwendungsfähig, beispielsweise:
·
Beschaffung
einer EMS-Software zur Erfassung, Aufbereitung und Berichterstattung der
Energieverbräuche
·
Beschaffung
und Installation von Messtechnik
·
Durchführung
von Gebäudebewertungen
·
Dienstleister,
die beim Aufbau und Betrieb des EMS unterstützen
·
Erstzertifizierung
des EMS nach einem anerkannten Zertifizierungssystem
·
Dienstreisen
für Weiterqualifizierungen an bis zu 15 Tagen
Die Voraussetzung zur Bewilligung der Fördermittel ist ein Ratsbeschluss
zur Einführung eines EMS sowie die Zertifizierung des EMS nach einem
anerkannten System.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Gemeinde Edewecht beschließt den Aufbau und
den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagementsystems.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen
Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete
Projektstelle zu besetzen, den Aufbau des Energiemanagements zu organisieren
und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.