Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Zu folgenden Angelegenheiten wird berichtet:
1. Unfallhäufungsstelle (UHS) Edewecht,
B401/K142 Küstenkanal-straße/Wischenstraße (Auszug aus dem Protokoll „Tagung
der Verkehrsunfallkommission des Landkreises Ammerland“ am 03. Mai 2022)
Dieser Knotenpunkt war bereits im Jahr 2018 als Unfallhäufungsstelle klassifiziert worden. Im Jahr 2020 waren polizeilich insgesamt fünf Verkehrsunfälle verzeichnet worden, vier davon waren Vorfahrtsverletzungen.
Im Zeitraum 2018 - 2020 kam es zu insgesamt sechzehn Verkehrsunfällen (VU), neun davon mit Personenschäden:
- 2018: vier VU mit einer schwerverletzen und sieben leichtverletzten Personen;
- 2019: zwei VU mit einer schwerverletzten und drei leichtverletzten Person;
- 2020: drei VU mit vier leichtverletzten Personen.
Es wurde eine Unfallbeteiligung mit leichtem Schwerpunkt aus dem südlichen Ast der Wischenstraße (Langendamm) festgestellt. Die Sicht könnte hier vor allem bei der Anfahrt an die B401 in Blickrichtung Westen durch ein Geländer sowie eine leichte Kuppenlage des Knotenpunkts eingeschränkt sein.
Ende Februar 2020 wurde ein tägliches Verkehrsaufkommen von 12.100 Fahrzeugen festgestellt. Der V 85-Wert lag bei 86 km/h in Richtung Papenburg bzw. 90 km/h in Richtung Oldenburg. Gemessen wurde zwischen Schafdamm und Wischenstraße (100 km/h).
Eine in der letztjährigen Unfallkommission beschlossene und im Juni 2021 durchgeführte verdeckte Verkehrserhebung an den untergeordneten Ästen brachte keine neuen Erkenntnisse. Verkehrsüberwachungsmaßnahmen wurden durchgeführt. Die Prüfung der Sichtbeziehungen im Rahmen eines Ortstermins bestätigte eine leichte Einschränkung bei der Anfahrt an die B401 aus dem südlichen Ast in Blickrichtung Westen. Erkenntnisse zu kurzfristigen Verbesserungen konnten allerdings nicht gewonnen werden.
2021 sind dort insgesamt vier Verkehrsunfälle mit zwei leicht verletzten Personen verzeichnet worden. Zwei Verkehrsunfälle resultierten aus Zusammenstößen zwischen von der B401 linksabbiegenden Kfz und in Fahrtrichtung Oldenburg entgegenkommenden Kfz. Darüber hinaus kam es zu einer Kollision zwischen einem Kfz, das die B401 in Richtung Norden überqueren wollte, und einem Kfz auf der B401 in Fahrtrichtung Papenburg. Der vierte Verkehrsunfall war nicht signifikant.
Weiteres Vorgehen:
- Intensive Beobachtung der Unfallentwicklung;
- Ansonsten zurzeit kein weiterer Handlungsbedarf.
2. Antrag
auf Ausweitung des Halteverbots an der Gemeindestraße „Zum Stadion“
Im Rahmen eines Ortstermins mit der Verkehrsbehörde des Landkreises
Ammerland und der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland wurde
beschlossen, vor den Hausnummern 9 bis 11 ein absolutes Halteverbot in
Fahrtrichtung Schwimmbad aufzustellen bzw. zu erweitern. Die
verkehrsbehördliche Anordnung wurde erteilt.
3. Hinweise
auf Missachtungen der Rechts-vor-links-Regelung an den Gemeindestraßen
„Klaus-Groth-Straße/Fuhrkenscher Grenzweg“
Im Rahmen eines Ortstermins mit der Verkehrsbehörde des Landkreises
Ammerland und der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland konnte eine
kritische Verkehrssituation vor Ort nicht festgestellt werden.
Das Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung) darf nach der VwV-StVO nur vor
schwer erkennbaren Kreuzungen und Einmündungen von rechts angeordnet werden, an
denen die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt ist. Innerhalb
geschlossener Ortschaften ist das Zeichen im Allgemeinen entbehrlich.
In Anbetracht der örtlichen Verhältnisse und unter Würdigung der Gesamtumstände wurde durch die Verkehrsbehörde die Notwendigkeit für das Aufstellen des Gefahrzeichens 102 (Kreuzung oder Einmündung) nicht festgestellt.
4. Hinweise
auf Missachtungen der Rechts-vor-links-Regelung an den Gemeindestraßen
Hein-Bredendiek-Straße/Fuhrkenscher Grenzweg“
Im Rahmen eines Ortstermins mit der Verkehrsbehörde des Landkreises
Ammerland und der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt/Ammerland konnte vor Ort
festgestellt werden, dass sich die Einmündung außerhalb der Ortsdurchfahrt
Friedrichsfehn befindet und die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
70 km/h beschränkt ist. In Annäherung an die Hein-Bredendiek-Straße wird
deutlich, dass der Einmündungsbereich nicht mit dem beiläufigen Blick erkennbar
ist. Auch die bereits erfolgte Versetzung des Straßennamensschildes hinter der
Einmündung hat nicht zu einer eindeutigen Verbesserung der Wahrnehmbarkeit
geführt. Insbesondere aufgrund einer Trafostation vor der Einmündung sind die
Sichtverhältnisse eingeschränkt. Vor Ort wird außerdem festgestellt, dass der
Einmündungsbereich der Hein-Bredendiek-Straße anders als die Fahrbahn des
Fuhrkenschen Grenzweg in roter Pflasterbauweise hergestellt wurde.
In Anbetracht der örtlichen
Verhältnisse und unter Würdigung der Gesamtumstände wurde durch die
Verkehrsbehörde die Notwendigkeit für das Aufstellen des Gefahrzeichens 102
(Kreuzung oder Einmündung) festgestellt. Die verkehrsbehördliche Anordnung wurde erteilt.
5. Antrag
Verlegung der Ortstafel „Am Düker“
In dem Antrag geht es um die Versetzung der Ortstafel der Ortschaft
Jeddeloh II an der Gemeindestraße „Am Düker“ ca. 800 m in östliche Richtung.
Der Bereich im Zuge der Straße „Am Düker“ ist ländlich geprägt. Zwar ist
eine einseitige Bebauung zu erkennen. Der Gesamteindruck entspricht jedoch eher
einer im Landkreis Ammerland typischen außerorts gelegenen Struktur. Die
rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung einer geschlossenen Ortschaft
liegen nicht vor. Das Geschwindigkeitsniveau liegt aufgrund des
Straßenzustandes in dem Bereich, welches innerhalb einer geschlossenen Ortslage
zu erwarten wäre.
Die Straße wird zudem regelmäßig von größeren landwirtschaftlichen
Fahrzeugen befahren. Durch die Ausweisung einer geschlossenen Ortschaft würde
hingegen das Parken auf der Fahrbahn erlaubt werden. In Anbetracht der schmalen
Fahrbahn und des landwirtschaftlichen Verkehrs würde die Verkehrssituation durch
eine geschlossene Ortschaft verschlechtert werden.
In Anbetracht der örtlichen Verhältnisse und unter Würdigung der Gesamtumstände wurde durch die Verkehrsbehörde der Antrag vor diesem Hintergrund abgelehnt.
6. Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gewichtsbeschränkter
Straßen
Aufgrund entsprechender Erfahrungen ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Praxis zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren gewichtsbeschränkter Straßen überdacht werden sollte. Insbesondere mit Blick auf die Rahmenbedingungen, welche von anderen Gemeinden im Ammerland angewandt werden, erscheint eine Überarbeitung der Anforderungen zweckmäßig zu sein.
Die Verwaltung wird in der Sitzung mögliche Alternativen
vorstellen, um in die Thematik einzusteigen. Es wäre wünschenswert, wenn in der
nächsten Ausschusssitzung eine inhaltliche Beratung unter Fortschreibung der
Voraussetzungen zur Erteilung der Ausnahmegenehmigungen stattfinden könnte.
Finanzierung:
Anlagen: