Aufstellungsbeschluss und Erarbeitung der Vorentwürfe zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB
Finanzierung:
Die Planungskosten
sind durch den Vorhabenträger zu erstatten.
Sachdarstellung:
Bereits im vergangenen Jahr hat in der Sitzung des Bauausschusses am
29.06.2021 eine grundsätzliche Befassung mit der Entwicklung eines
Fachmarktzentrums am großflächigen Einzelhandelsstandort im Bereich
Bahnhofstraße/Grubenhof stattgefunden. Seinerzeit wurden die bis dahin durch
die Unternehmensgruppe van Mark, Westerstede, erarbeiteten Planungsstände
vorgestellt. Die Beratung mündete in den grundsätzlichen Beschluss, auf
Grundlage noch weiter zu präzisierender und mit Verwaltung und Gremien
abgestimmter Planung, für die Realisierung eines Fachmarktzentrums einen
vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Auf die Beratungsunterlagen Nr.
2021/FB III/3553 wird insoweit verwiesen.
Das zurückliegende Jahr wurde von der Unternehmensgruppe genutzt,
einerseits intern die Planungen weiter zu entwickeln und andererseits die
Anregungen und Hinweise aus der damaligen Beratung in die Planung einfließen zu
lassen.
So soll nunmehr das bisherige Grundstück des ALDI-Marktes in die
Gesamtkonzeption einbezogen werden. In fachgutachterlicher Hinsicht hat der
Investor zwischenzeitlich eine Verträglichkeitsuntersuchung des Gesamtvorhabens
erarbeiten lassen. In schalltechnischer Hinsicht sind bzw. werden derzeit die
gewerblichen sowie verkehrlichen Immissionen untersucht.
Der sich daraus ergebende Planungsstand kann den beigefügten Lageplänen
und dem Vorentwurf des Bebauungsplanes (Anlagen Nr. 1 und 2)
entnommen werden. In der Sitzung werden hierzu weitere Erläuterungen gegeben.
Dem damaligen Grundsatzbeschluss folgend kann auf Grundlage des
erreichten Planungsstandes nunmehr ein hierauf angepasster
Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung eingeleitet werden. Parallel hierzu wäre der für eine vorhabenbezogene
Planung begleitend erforderliche Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger
vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
1. Für
den sich aus den Anlagen zur Beratungsvorlage Nr. 2022/FB III/3805 ergebenden
Bereich wird eine 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und
gemäß § 12 BauGB der Bebauungsplan Nr. 202 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan
Fachmarktzentrum Ortsmitte“ aufgestellt.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Anlagen:
-
Lagepläne
-
Vorentwurf
des Bebauungsplanes