Betreff
28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 202 "Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fachmarktzentrum Ortsmitte";
Aufstellungsbeschluss und Erarbeitung der Vorentwürfe zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs.1 und 4 Abs. 1 BauGB
Vorlage
2022/FB III/3805
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Planungskosten sind durch den Vorhabenträger zu erstatten.

 

 


Sachdarstellung:

Bereits im vergangenen Jahr hat in der Sitzung des Bauausschusses am 29.06.2021 eine grundsätzliche Befassung mit der Entwicklung eines Fachmarktzentrums am großflächigen Einzelhandelsstandort im Bereich Bahnhofstraße/Grubenhof stattgefunden. Seinerzeit wurden die bis dahin durch die Unternehmensgruppe van Mark, Westerstede, erarbeiteten Planungsstände vorgestellt. Die Beratung mündete in den grundsätzlichen Beschluss, auf Grundlage noch weiter zu präzisierender und mit Verwaltung und Gremien abgestimmter Planung, für die Realisierung eines Fachmarktzentrums einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Auf die Beratungsunterlagen Nr. 2021/FB III/3553 wird insoweit verwiesen.

 

Das zurückliegende Jahr wurde von der Unternehmensgruppe genutzt, einerseits intern die Planungen weiter zu entwickeln und andererseits die Anregungen und Hinweise aus der damaligen Beratung in die Planung einfließen zu lassen.

 

So soll nunmehr das bisherige Grundstück des ALDI-Marktes in die Gesamtkonzeption einbezogen werden. In fachgutachterlicher Hinsicht hat der Investor zwischenzeitlich eine Verträglichkeitsuntersuchung des Gesamtvorhabens erarbeiten lassen. In schalltechnischer Hinsicht sind bzw. werden derzeit die gewerblichen sowie verkehrlichen Immissionen untersucht.

 

Der sich daraus ergebende Planungsstand kann den beigefügten Lageplänen und dem Vorentwurf des Bebauungsplanes (Anlagen Nr. 1 und 2) entnommen werden. In der Sitzung werden hierzu weitere Erläuterungen gegeben.

 

Dem damaligen Grundsatzbeschluss folgend kann auf Grundlage des erreichten Planungsstandes nunmehr ein hierauf angepasster Aufstellungsbeschluss gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingeleitet werden. Parallel hierzu wäre der für eine vorhabenbezogene Planung begleitend erforderliche Durchführungsvertrag mit dem Vorhabenträger vorzubereiten. 

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Für den sich aus den Anlagen zur Beratungsvorlage Nr. 2022/FB III/3805 ergebenden Bereich wird eine 28. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und gemäß § 12 BauGB der Bebauungsplan Nr. 202 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Fachmarktzentrum Ortsmitte“ aufgestellt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 


Anlagen:

-       Lagepläne

-       Vorentwurf des Bebauungsplanes