Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenticher Belange und Erarbeitung des Feststellungsbeschlusses (22. Flächennutzungsplanänderung 2013) sowie des Satzungsbeschlusses (Bebauungsplan Nr. 198)
Finanzierung:
Die Kosten der
Bauleitplanung sind im Haushalt 2022 abgebildet.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Bauausschusses am 25.04.2022 wurde zuletzt bereits
berichtet, dass die Offenlegung der Entwürfe der 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 und des Bebauungsplanes Nr. 198 „nördlich der
Gartenstraße“ in Jeddeloh II in der Zeit vom 04.03.2022 bis 04.04.2022
durchgeführt wurde. In der Sitzung wurde bereits ein kurzer Überblick zu den
während der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen gegeben. Die
Stellungnahmen selbst wurden dem Protokoll zur Sitzung beigefügt. Auf den
entsprechenden Beratungsvorgang Nr. 2022/FB III/3780 wird verwiesen. Die
Planzeichnungen der Auslegungsentwürfe sind (unmaßstäblich) als Anlage Nr. 1
und 2 beigefügt.
Zwischenzeitlich wurden die als Anlage Nr. 3 beigefügten
Abwägungsvorschläge erarbeitet. Wie diesen zu entnehmen ist, bildet die
Würdigung der von privater Seite eingebrachten Stellungnahmen den Schwerpunkt
der Abwägung. Hier wurden zum einen vor allem die mit der Planung in Verbindung
gebrachten verkehrlichen Auswirkungen (Stellungnahmen der Anlieger aus der
Gartenstraße) und zum anderen der Themenkomplex der Inanspruchnahme
kohlenstoffhaltigen Bodens für die Siedlungsentwicklung (Stellungnahme des
BUND) thematisiert.
Nach objektiver Würdigung der Stellungnahmen und unter Berücksichtigung
der Abwägungsvorschläge kann das Verfahren in planungsrechtlicher Hinsicht zum
Abschluss gebracht werden. Die sich unter Beachtung der noch erforderlichen
redaktionellen Anpassungen beschlussreifen Endfassungen der Planungen sind den Anlagen
Nr. 4 und 5 zu entnehmen.
Beschlussvorschlag:
1. Zu
den während der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich der
Gartenstraße“ in Jeddeloh II in der Zeit vom 04.03.2022 bis 04.04.2022
eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des
Bauausschusses am 30.05.2022 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.
2. Der
Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung
aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender
Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis zu
beantragen.
3. Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II
wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
in Kraft zu setzen.
Anlagen:
-
Auslegungsentwurf
22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
-
Auslegungsentwurf
Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II
-
Abwägungsvorschläge
zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung der Planungen
-
beschlussreife
Endfassung 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013
-
beschlussreife
Endfassung Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II