Betreff
22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und Bebauungsplan Nr. 198 "nördlich der Gartenstraße" in Jeddeloh II;
Abwägung zu den Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenticher Belange und Erarbeitung des Feststellungsbeschlusses (22. Flächennutzungsplanänderung 2013) sowie des Satzungsbeschlusses (Bebauungsplan Nr. 198)
Vorlage
2022/FB III/3804
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Kosten der Bauleitplanung sind im Haushalt 2022 abgebildet.

 

 


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Bauausschusses am 25.04.2022 wurde zuletzt bereits berichtet, dass die Offenlegung der Entwürfe der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 und des Bebauungsplanes Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II in der Zeit vom 04.03.2022 bis 04.04.2022 durchgeführt wurde. In der Sitzung wurde bereits ein kurzer Überblick zu den während der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen gegeben. Die Stellungnahmen selbst wurden dem Protokoll zur Sitzung beigefügt. Auf den entsprechenden Beratungsvorgang Nr. 2022/FB III/3780 wird verwiesen. Die Planzeichnungen der Auslegungsentwürfe sind (unmaßstäblich) als Anlage Nr. 1 und 2 beigefügt.

 

Zwischenzeitlich wurden die als Anlage Nr. 3 beigefügten Abwägungsvorschläge erarbeitet. Wie diesen zu entnehmen ist, bildet die Würdigung der von privater Seite eingebrachten Stellungnahmen den Schwerpunkt der Abwägung. Hier wurden zum einen vor allem die mit der Planung in Verbindung gebrachten verkehrlichen Auswirkungen (Stellungnahmen der Anlieger aus der Gartenstraße) und zum anderen der Themenkomplex der Inanspruchnahme kohlenstoffhaltigen Bodens für die Siedlungsentwicklung (Stellungnahme des BUND) thematisiert.

 

Nach objektiver Würdigung der Stellungnahmen und unter Berücksichtigung der Abwägungsvorschläge kann das Verfahren in planungsrechtlicher Hinsicht zum Abschluss gebracht werden. Die sich unter Beachtung der noch erforderlichen redaktionellen Anpassungen beschlussreifen Endfassungen der Planungen sind den Anlagen Nr. 4 und 5 zu entnehmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Zu den während der öffentlichen Auslegung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 sowie zum Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II in der Zeit vom 04.03.2022 bis 04.04.2022 eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der in der Sitzung des Bauausschusses am 30.05.2022 vorgelegten Abwägungsvorschläge entschieden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Betroffenen entsprechend zu benachrichtigen.

2.    Der Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013, der aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zur Zeit geltenden Fassung aufgestellt wurde, wird einschließlich Begründung und zusammenfassender Erklärung in der vorgelegten Form festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung dieser Flächennutzungsplanänderung beim Landkreis zu beantragen.

3.    Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II wird in der vorgelegten Form als Satzung beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes durch ortsübliche Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.

 

 


Anlagen:

-       Auslegungsentwurf 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013

-       Auslegungsentwurf Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II

-       Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung der Planungen

-       beschlussreife Endfassung 22. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013

-       beschlussreife Endfassung Bebauungsplan Nr. 198 „nördlich der Gartenstraße“ in Jeddeloh II