Betreff
Schützenverein Husbäke;
Bezuschussung einer elektrischen Schießanlagen
Vorlage
2022/FB II/3802
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Der Schützenverein Husbäke möchte, wie bereits der Großteil der anderen Edewechter Schützenvereine, nunmehr auch auf eine elektronische Scheibenanlage umstellen, um den Schießsport zeitgemäß durchführen zu können. Der Verein hat hier die Möglichkeit, eine gebrauchte Anlage in gutem Zustand zu einem Preis von 6.400,- € anzuschaffen. Der Transport sowie die Installation der Anlage würde in Eigenregie erfolgen

 

Der Verein nimmt mit mehreren Mannschaften an Wettkämpfen teil. Die neue Anlage verbessert die Trainingsmöglichkeiten und ist inzwischen im Wettkampfbereich Standard. Es ist vorgesehen, die Anlage kurzfristig im Falle einer Bewilligung zu beschaffen.

 

Der Verein verfügt derzeit über einen Mitgliederbestand von 31 Mitgliedern lt. Bestandsliste des Kreissportbundes. Gemäß Nr. 2.6 der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht sind die zu fördernden Vereine in verschiedene Kategorien eingeteilt (Anzahl Mitglieder, davon Jugendliche und Senioren). Eine Förderung einer bestandssichernden Maßnahme ist aufgrund der Richtlinie nur für Vereine möglich, welche über mindestens 75 Mitglieder verfügen.

 

Da diese Mindestzahl nicht erreicht wird, ist eine Förderung auf Grundlage der Sportförderrichtlinie der Gemeinde Edewecht nicht möglich.

 

Allenfalls könnte eine Bezuschussung auf freiwilliger Basis erfolgen. Ein Beschlussvorschlag ist innerhalb der Sitzung zu erarbeiten.

 

 


Beschlussvorschlag:

Wird in der Sitzung erarbeitet

 

 


Anlagen:

Antrag des Schützenvereins Husbäke e.V.