Betreff
Vergabe von Sportfördermitteln für die laufende Legislaturperiode
Vorlage
2022/FB II/3797
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Finanzmittel von jährlich 15.000 Euro sind in den jeweiligen Haushaltsplänen bereitzustellen.

 

 


Sachdarstellung:

Der Landkreis Ammerland gewährt auf der Basis der beim Kreissportbund gemeldeten Mitgliederzahlen Sportfördermittel für die Sportvereine in der Gemeinde Edewecht. Danach ist vorgesehen, den Sportvereinen einen Grundbetrag von 38,35 € sowie 0,77 € je Erwachsener und 2,30 € je jugendliches Mitglied als Pauschalförderung zu gewähren.

 

Die Gemeinde Edewecht gewährt seit dem Jahre 2008 Sportfördermittel in Höhe von insgesamt pauschal 10.000,00 €, die nach dem bisherigen Verteilerschlüssel (50,00 € Grundbetrag pro Verein und sodann der Restbetrag verteilt nach der Zahl der Mitglieder im Verhältnis von einem Anteil je erwachsenem Vereinsmitglied und vier Anteilen je jugendlichem Vereinsmitglied) gewährt werden.

 

Von vielen Vereinen bekommen wir gespiegelt, dass die Ausgaben regelmäßig steigen, während die Einnahmen stagnieren.

Die Verwaltung erkennt die wichtige Arbeit der Vereine an und spricht sich für eine Erhaltung der vorhandenen Angebote daher dafür aus, den Pauschalbetrag in Höhe von jährlich 10.000,- € auf 15.000,- € anzuheben.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Edewecht gewährt für die Jahre 2022 bis 2026 Sportfördermittel in Höhe von jährlich 15.000,00 €. Es verbleibt bei dem Verteilerschlüssel, dass vier Anteile für jugendliche Mitglieder und ein Anteil für erwachsene Mitglieder bei einem Grundbetrag von 50,00 € je Verein zugrunde gelegt werden. Maßgebend sind die vom Kreissportbund erfassten Mitgliederzahlen.

 

 


Anlagen: