Finanzierung:
Die notwendigen Haushaltsmittel sind über die jeweiligen Haushaltspläne
jährlich einzuplanen.
Sachdarstellung:
Neben den seit 2014 über die
Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Veranstaltungsarbeit in der Gemeinde
Edewecht jährlich zur Verfügung gestellten Fördermitteln vergibt die Gemeinde Edewecht außerdem
jährlich weitere pauschale Kulturfördermittel. Eine Festlegung ist bis zum Ende
des Jahres 2021 erfolgt. Für die neue Ratsperiode von 2022 bis 2026 wird
vorgeschlagen, an dem bisherigen Verteilungsmodus der Kulturfördermittel
festzuhalten und die notwendigen Haushaltsmittel entsprechend in den künftigen
Haushaltsplänen zu veranschlagen.
Beschlussvorschlag:
Für die Ratsperiode
von 2022 bis 2026 wird die pauschale Vergabe der Kulturfördermittel wie folgt
festgelegt:
Gemeindesängerbund 2.750,00 € pauschal für alle Chöre der
Gemeinde
Edewecht
Heimatverein “Vergnögde Goodheit“
Westerscheps e.V. 1.100,00 €, davon 500,00 € für
Brandkassen-
und Versicherungsbeiträge
Theatergruppen Westerscheps,
Jeddeloh II, Jeddeloh I und
Friedrichsfehn je 150,00 €
Spielmannzug Osterscheps 300,00 €
Concert Band Takt
& Töne e.V. 300,00 €
Jagdhornbläsergruppe Süddorf und
Bläsergruppen der Ev.-meth. und
Ev.-luth. Kirche je 250,00 €
Zuschuss für die Bücherei der 300,00 €
Ev.-luth. Kirchengemeinde
Friedrichsfehn/Petersfehn
Zuschuss für die Bücherei der 300,00 €
Kath. Kirchengemeinde
St. Vinzenz Pallotti
Anlagen: