Betreff
Vergabe der Kulturfördermittel für die laufende Legislaturperiode
Vorlage
2022/FB II/3795
Aktenzeichen
FB II-Schö-
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die notwendigen Haushaltsmittel sind über die jeweiligen Haushaltspläne jährlich einzuplanen.

 

 


Sachdarstellung:

Neben den seit 2014 über die Richtlinie zur Förderung der Kultur- und Veranstaltungsarbeit in der Gemeinde Edewecht jährlich zur Verfügung gestellten Fördermitteln vergibt die Gemeinde Edewecht außerdem jährlich weitere pauschale Kulturfördermittel. Eine Festlegung ist bis zum Ende des Jahres 2021 erfolgt. Für die neue Ratsperiode von 2022 bis 2026 wird vorgeschlagen, an dem bisherigen Verteilungsmodus der Kulturfördermittel festzuhalten und die notwendigen Haushaltsmittel entsprechend in den künftigen Haushaltsplänen zu veranschlagen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Für die Ratsperiode von 2022 bis 2026 wird die pauschale Vergabe der Kulturfördermittel wie folgt festgelegt:

 

Gemeindesängerbund                               2.750,00 € pauschal für alle Chöre der Gemeinde

                                                                                  Edewecht

Heimatverein “Vergnögde Goodheit“

Westerscheps e.V.                                     1.100,00 €, davon 500,00 € für Brandkassen-

                                                                                            und Versicherungsbeiträge

Theatergruppen Westerscheps,

Jeddeloh II, Jeddeloh I und

Friedrichsfehn                                           je 150,00 €     

Spielmannzug Osterscheps                      300,00 €

Concert Band Takt & Töne e.V.                 300,00 €

Jagdhornbläsergruppe Süddorf und

Bläsergruppen der Ev.-meth. und

Ev.-luth. Kirche                                         je 250,00 €

Zuschuss für die Bücherei der                  300,00 €

Ev.-luth. Kirchengemeinde

Friedrichsfehn/Petersfehn

 

Zuschuss für die Bücherei der                  300,00 €

Kath. Kirchengemeinde

St. Vinzenz Pallotti

 

 

 


Anlagen: