Finanzierung:
Durch die Erhöhung
der Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen der Bürgermeisterin von zwei
auf drei in der konstituierenden Sitzung des Rates am 09.11.2021 und die
Bestellung zweier Partnerschaftsbeauftragter (bisher nur einer) durch Beschluss
des VA am 17.05.2022 entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von rd. 4.300 €,
die in der Haushaltsplanung 2022 nicht berücksichtigt sind. Im Gegenzug werden
die Kosten durch die Anpassung der Fahrtkostenpauschalen um jährlich rd. 1.400
€ vermindert, weshalb schlussendlich mit jährlichen Mehrkosten von 2.900 €
gegenüber dem Haushaltsansatz zu rechnen ist.
Sachdarstellung:
Gem. § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) beruft das Nds. Innenministerium jeweils vor dem Ende der
Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die
Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der
Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Die Empfehlungen dieser
Kommission sind im Juni 2021 veröffentlicht worden und dieser Vorlage als
Anlage beigefügt.
Die Aufwandsentschädigung für die in den Rat gewählten Abgeordneten wurde
zum Beginn der letzten Wahlperiode an die damals geltende Höchstgrenze
angepasst. Eine weitere Anpassung an den für die laufende Wahlperiode möglichen
Höchstbetrag erscheint nicht angebracht, weil die in der Empfehlung für die
einzelnen Größenklassen genannten Höchstbeträge ins Verhältnis zur
tatsächlichen Einwohnerzahl zu setzen und daher bereits durch die bestehende
Höhe der Aufwandsentschädigung nach § 1 Abs. 1 der
Aufwandsentschädigungssatzung ausgeschöpft sind.
Neben überwiegend redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen werden
insbesondere
-
die
Herausnahme einer Sitzungsentschädigung für VA-Sitzungen im unmittelbaren
Zusammenhang mit Ratssitzungen (§ 2 Abs. 1 d) der Satzung),
-
die
Neuordnung der Erstattung von Fahrkosten (§ 5 der Satzung) durch kleinere
Entfernungseinheiten des Wohnortes der in den Rat gewählten Abgeordneten zum
Rathaus zur gerechteren Erstattung im Gegensatz zur bisherigen Regelung und
-
die
Aufnahme der am 17.05.2022 beschlossenen Aufwandsentschädigung für
Partnerschaftsbeauftragte (§ 10 der Satzung)
vorgeschlagen (s. beigefügte Synopse der bisherigen und vorgeschlagenen
neuen Regelung).
Beschlussvorschlag:
Der vorgelegte Entwurf der
Aufwandsentschädigungssatzung wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt
nach Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Edewecht zum
01.07.2022 in Kraft.
Anlagen:
Empfehlung Entschädigungskommission
Synopse Aufwandsentschädigungssatzung