Betreff
Neufassung der Satzung über die Zahlung von Aufwandsentschädigung, Auslagenersatz und Fahrkosten für Ratsmitglieder und bei ehrenamtlicher Tätigkeit
Vorlage
2021/FB I/3691
Aktenzeichen
FB I - La
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Durch die Erhöhung der Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretungen der Bürgermeisterin von zwei auf drei in der konstituierenden Sitzung des Rates am 09.11.2021 und die Bestellung zweier Partnerschaftsbeauftragter (bisher nur einer) durch Beschluss des VA am 17.05.2022 entstehen jährliche Mehrkosten in Höhe von rd. 4.300 €, die in der Haushaltsplanung 2022 nicht berücksichtigt sind. Im Gegenzug werden die Kosten durch die Anpassung der Fahrtkostenpauschalen um jährlich rd. 1.400 € vermindert, weshalb schlussendlich mit jährlichen Mehrkosten von 2.900 € gegenüber dem Haushaltsansatz zu rechnen ist. 

 


Sachdarstellung:

Gem. § 55 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) beruft das Nds. Innenministerium jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigung der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gibt. Die Empfehlungen dieser Kommission sind im Juni 2021 veröffentlicht worden und dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Aufwandsentschädigung für die in den Rat gewählten Abgeordneten wurde zum Beginn der letzten Wahlperiode an die damals geltende Höchstgrenze angepasst. Eine weitere Anpassung an den für die laufende Wahlperiode möglichen Höchstbetrag erscheint nicht angebracht, weil die in der Empfehlung für die einzelnen Größenklassen genannten Höchstbeträge ins Verhältnis zur tatsächlichen Einwohnerzahl zu setzen und daher bereits durch die bestehende Höhe der Aufwandsentschädigung nach § 1 Abs. 1 der Aufwandsentschädigungssatzung ausgeschöpft sind.

 

Neben überwiegend redaktionellen bzw. klarstellenden Änderungen werden insbesondere 

 

-       die Herausnahme einer Sitzungsentschädigung für VA-Sitzungen im unmittelbaren Zusammenhang mit Ratssitzungen (§ 2 Abs. 1 d) der Satzung),

-       die Neuordnung der Erstattung von Fahrkosten (§ 5 der Satzung) durch kleinere Entfernungseinheiten des Wohnortes der in den Rat gewählten Abgeordneten zum Rathaus zur gerechteren Erstattung im Gegensatz zur bisherigen Regelung und

-       die Aufnahme der am 17.05.2022 beschlossenen Aufwandsentschädigung für Partnerschaftsbeauftragte (§ 10 der Satzung)

 

vorgeschlagen (s. beigefügte Synopse der bisherigen und vorgeschlagenen neuen Regelung).

 

 


Beschlussvorschlag:

Der vorgelegte Entwurf der Aufwandsentschädigungssatzung wird als Satzung beschlossen. Die Satzung tritt nach Veröffentlichung im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde Edewecht zum 01.07.2022 in Kraft.

 

 


Anlagen:

Empfehlung Entschädigungskommission

Synopse Aufwandsentschädigungssatzung