Finanzierung:
Sachdarstellung:
Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2022 ergibt sich
aus der Anlage.
Da die Rücklagen aus dem Sonderposten Gebührenausgleich erschöpft sind,
kann der Gebührensatz von 1,13 € aus dem Vorjahr nicht gehalten werden.
Zusätzliche Kosten fallen dadurch an, dass ein zusätzlicher Reinigungslauf der
Straßeneinlaufschächte in diesem Jahr und auch im kommenden Jahr erforderlich
ist. Die Kosten hierfür können anteilig auf die Straßenreinigungsgebühren
umgelegt werden.
Es errechnet sich hierdurch ein Gebührensatz von 1.29 € je laufenden
Frontmeter. Die Gebühr steigt damit um 14,18 %. Für ein durchschnittliches
Grundstück, dass mit einer Breite von 25 m zur Straße hin liegt, würde dann ab
2022 eine Jahresgebühr von 32,25 € zu zahlen sein. D. h., dass für ein solches
Grundstück im Vergleich zur jetzigen Jahresgebühr von 28,24 €, dann 4,01 € mehr
zu zahlen wären.
Ausgehend von etwa 50 Reinigungen pro Jahr, betragen die Kosten pro
Reinigung für ein vorgenanntes Grundstück somit 0,65 €.
Beschlussvorschlag:
1.
Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1.
Januar 2022 je Meter Straßenfront 1,29 €.
2.
Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 5.
Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.
Anlagen:
Gebührenkalkulation Straßenreinigung
Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung