Betreff
Festsetzung des Hebesatzes für die Straßenreinigungsgebühr
Vorlage
2021/FB I/3685
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Die Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für das Jahr 2022 ergibt sich aus der Anlage.

Da die Rücklagen aus dem Sonderposten Gebührenausgleich erschöpft sind, kann der Gebührensatz von 1,13 € aus dem Vorjahr nicht gehalten werden. Zusätzliche Kosten fallen dadurch an, dass ein zusätzlicher Reinigungslauf der Straßeneinlaufschächte in diesem Jahr und auch im kommenden Jahr erforderlich ist. Die Kosten hierfür können anteilig auf die Straßenreinigungsgebühren umgelegt werden.

 

Es errechnet sich hierdurch ein Gebührensatz von 1.29 € je laufenden Frontmeter. Die Gebühr steigt damit um 14,18 %. Für ein durchschnittliches Grundstück, dass mit einer Breite von 25 m zur Straße hin liegt, würde dann ab 2022 eine Jahresgebühr von 32,25 € zu zahlen sein. D. h., dass für ein solches Grundstück im Vergleich zur jetzigen Jahresgebühr von 28,24 €, dann 4,01 € mehr zu zahlen wären.

 

Ausgehend von etwa 50 Reinigungen pro Jahr, betragen die Kosten pro Reinigung für ein vorgenanntes Grundstück somit 0,65 €.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.         Die Straßenreinigungsgebühr beträgt ab dem 1. Januar 2022 je Meter Straßenfront 1,29 €.

 

2.         Der als Anlage vorgelegte Entwurf der 5. Änderung der Satzung der Gemeinde Edewecht über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren wird als Satzung beschlossen.

 

 


Anlagen:

Gebührenkalkulation Straßenreinigung

Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Straßenreinigungsgebührensatzung