Finanzierung:
Sachdarstellung:
Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die
Abwassergebühr 2022 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 eine Abwassergebühr
in Höhe von 1,75 € je cbm. Somit erhöht sich die Abwassergebühr um 0,05 €/m³
bzw. um rd. 2,9 %.
Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2021
angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.
Die Erhöhung der Abwassergebühren ist auf die Kostenentwicklungen des an
die EWE WASSER GmbH zu zahlenden Betreiberentgeltes zurückzuführen. Das
Betreiberentgelt entwickelt sich entsprechend der vertraglichen Regelungen
aufgrund der Entwicklung von verschiedenen Indizes (z. B.
Verbraucherpreisindex, Energiepreisindex etc.). Etwas aufgefangen werden diese
negativen Kostenentwicklungen von der gestiegenen Abwassermenge.
Für einen 4-Personen-Haushalt wird die Mehrbelastung durch die
beabsichtigte Gebührenanpassung etwa 8,40 € im Jahr betragen.
Beschlussvorschlag:
1.
Die mit der Einladung zur Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 übersandte
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2022 wird festgestellt. Die
Abwassergebühren werden auf 1,75 €/m³ festgesetzt. Der Starkverschmutzungszuschlag
wird auf 0,70 €/m³ festgesetzt.
2.
Der mit der Einladung zur Sitzung des
Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 übersandte Entwurf der 5.
Abwassergebührenänderungssatzung wird als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das
weitere Verfahren abzuwickeln.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2022
Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung