Betreff
Festsetzung der Abwassergebühr 2022
Vorlage
2021/FB I/3673
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

 

 

 


Sachdarstellung:

Aus der als Anlage beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2022 ergibt sich für das Haushaltsjahr 2022 eine Abwassergebühr in Höhe von 1,75 € je cbm. Somit erhöht sich die Abwassergebühr um 0,05 €/m³ bzw. um rd. 2,9 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung erfolgte auf Basis der bis zum 30.09.2021 angefallenen Kosten, wobei diese auf das gesamte Jahr hochgerechnet wurden.

 

Die Erhöhung der Abwassergebühren ist auf die Kostenentwicklungen des an die EWE WASSER GmbH zu zahlenden Betreiberentgeltes zurückzuführen. Das Betreiberentgelt entwickelt sich entsprechend der vertraglichen Regelungen aufgrund der Entwicklung von verschiedenen Indizes (z. B. Verbraucherpreisindex, Energiepreisindex etc.). Etwas aufgefangen werden diese negativen Kostenentwicklungen von der gestiegenen Abwassermenge.

 

Für einen 4-Personen-Haushalt wird die Mehrbelastung durch die beabsichtigte Gebührenanpassung etwa 8,40 € im Jahr betragen.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.         Die mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 übersandte Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2022 wird festgestellt. Die Abwassergebühren werden auf 1,75 €/m³ festgesetzt. Der Starkverschmutzungszuschlag wird auf 0,70 €/m³ festgesetzt.

 

2.         Der mit der Einladung zur Sitzung des Wirtschafts- und Haushaltsausschusses am 30.11.2021 übersandte Entwurf der 5. Abwassergebührenänderungssatzung wird als Satzung beschlossen.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren abzuwickeln.

 

 


Anlagen:

Gebührenbedarfsberechnung für die Abwassergebühr 2022

Entwurf der 5. Änderungssatzung zur Abwassergebührensatzung