Sachdarstellung:
Nach § 7 Abs. 1 der OOWV-Satzung (gültig
ab 01.01.2019) entsenden die Mitglieder je zwei Vertreter/innen in die
Verbandsversammlung. Bei Gebietskörperschaften sind dies die/der jeweilige
Hauptverwaltungsbeamte/-beamtin und ein/e weitere/r Vertreter/in. Für die
beiden Vertreter/innen ist jeweils ein/e Abwesenheitsvertreter/in zu benennen.
Für die abgelaufene Wahlperiode ist RH Dirk von Aschwege als weiterer Vertreter
benannt worden. Die jeweiligen Stellvertretungen wurden durch RH Stefan von
Aschwege und Erster Gemeinderat Torkel ausgeübt.
Es wird gebeten, eine Person als
weitere/n Vertreter/in in der Verbandsversammlung sowie zwei weitere Personen
als Abwesenheitsvertreter/innen durch Beschluss gem. § 66 NKomVG zu benennen.