Betreff
Benennung von zwei Vertretenden der Gemeinde Edewecht in der Landschaftsversammlung der Oldenburgischen Landschaft sowie deren Stellvertretung
Vorlage
2021/FB I/3659
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Gem. § 5 Abs. 1 der Verordnung über die Oldenburgische Landschaft vom 04.02.1975 ist die Gemeinde durch zwei Personen in der Landschaftsversammlung vertreten. Nach § 71 Abs. 6 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) findet in den Fällen, in denen mehrere unbesoldete Stellen gleicher Art zu besetzen sind, das Auszählverfahren nach d’Hondt Anwendung, soweit nicht einstimmig ein anderes Verfahren beschlossen wird. Eine entsprechende Berechnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

In der abgelaufenen Wahlperiode war die Gemeinde Edewecht in der Landschaftsversammlung der Oldenburgischen Landschaft durch Ratsfrau Garlichs-Kappmeier und Ratsherrn Jacobs vertreten. Als Stellvertreter waren Ratsherr Erhardt und Ratsfrau Hinrichs benannt.

 

Es wird gebeten, die Vertreterinnen oder Vertreter und deren Stellvertretung zu benennen und den Feststellungsbeschluss gem. § 71 Abs. 5 NKomVG zu fassen.