Betreff
Verteilung der Ausschussvorsitze und Benennung der Vorsitzenden und deren Vertretung
Vorlage
2021/FB I/3658
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Gem. § 71 Abs. 8 NKomVG werden die Ausschussvorsitze den Fraktionen und Gruppen in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt. Eine entsprechende Berechnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Fraktionen benennen in dieser Reihenfolge die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen und bestimmen die Vorsitzenden und deren Vertreter/innen aus der Mitte der Ausschussmitglieder.

 

Der Rat kann einstimmig ein hiervon abweichendes Verfahren beschließen.