Betreff
Festlegung der Zahl der Beigeordneten für den Verwaltungsausschuss
Vorlage
2021/FB I/3653
Art
Beschlussvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Gem. § 74 NKomVG beträgt die Zahl der Beigeordneten im Verwaltungsausschuss in Gemeinden mit 34 Ratsmitgliedern grundsätzlich 6. Der Rat kann allerdings für die Dauer einer Wahlperiode beschließen, dass sich die Zahl der Beigeordneten um zwei erhöht. In den vergangenen Wahlperioden ist von dieser Option Gebrauch gemacht worden.

 

Neben den Beigeordneten gehören dem Verwaltungsausschuss die Bürgermeisterin sowie ohne Stimmrecht der allgemeine Vertreter und ggf. die Grundmandatare an.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Zahl der Beigeordneten wird für die Dauer der Wahlperiode 2021/2026 um zwei auf acht erhöht.