Betreff
Förmliche Verpflichtung und Pflichtenbelehrung der in den Rat gewählten Abgeordneten durch die Bürgermeisterin
Vorlage
2021/FB I/3650
Art
Berichtsvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Verpflichtung

 

Zu Beginn der ersten Sitzung nach der Wahl werden die Ratsmitglieder von der Bürgermeisterin förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten (§ 60 NKomvVG).

 

Pflichtenbelehrung

 

Die Bürgermeisterin weist die Ratsmitglieder auf die ihnen gem. §§ 40 (Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot), 42 (Vertretungsverbot) obliegenden Pflichten hin.

 

Die einschlägigen Gesetzestexte sind der Vorlage als Anlage beigefügt.

 


 

 

 


Anlagen:

 

-       Auszug aus dem NKomVG (§§ 40 – 42)