Betreff
Vereidigung der Bürgermeisterin gem. § 81 NKomVG
Vorlage
2021/FB I/3649
Art
Berichtsvorlage

 

 


Sachdarstellung:

 

Die Vereidigung der Bürgermeisterin findet in der ersten Sitzung des Rates nach Beginn der Wahlperiode der Abgeordneten statt. Sie wird von der oder dem ältesten Anwesenden und hierzu bereiten Abgeordneten durchgeführt.

 

Der § 47 Absatz 1 NBG mit dem Wortlaut des Diensteides ist beigefügt.

 


 

 


Anlagen:

 

-       § 47 NBG