Beschlussvorschlag:
Sachdarstellung:
Da in der Vergangenheit die Schülerzahlen im
Bereich „Geistige Entwicklung“ stetig gesunken sind (s. Anlage), konnten von
der Schule genutzte Klassenräume an der Außenstelle für die Erweiterung der
Kindertagesstätte Lüttje Hus genutzt werden. In den vergangenen zwei
Schuljahren hat sich dieser Trend jedoch nicht fortgesetzt. Vielmehr steigen
die Schülerzahlen erheblich, so dass ein großer Bedarf an Klassen-,
Differenzierungs-, Therapie- und Pflegeräumen besteht. Des Weiteren ist für eine
zukunftsfähige Beschulung eine Erweiterung und Modernisierung verschiedener
Bereiche unumgänglich.
Im Rahmen einer Begehung des Haupthauses sowie
der Außenstelle wurden den Mitgliedern des Arbeitskreises Schulentwicklung der
zusätzliche Raumbedarf sowie die Notwendigkeit der Modernisierung einzelner
Bereiche erläutert.
Eine konsequente Umsetzung wird jedoch einen
erheblichen Investitionsaufwand erzeugen.
Bei der Astrid-Lindgren-Schule handelt es sich
um die einzige Förderschule mit dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ im
Landkreis Ammerland, sodass die Schüler*innen aus dem gesamten Kreisgebiet die
Schule besuchen.
Diesbezüglich gibt es Schulverträge mit dem
Landkreis Ammerland sowie allen kreisangehörigen Gemeinden und der Stadt
Westerstede. In diesen Verträgen ist neben der grundsätzlichen Beschulung auch
die Finanzierung der Schule geregelt. Nach Abzug der Bezuschussung durch den
Landkreis werden die restlichen Kosten je nach Anzahl der Schüler*innen mit den
anderen Vertragspartnern abgerechnet.
In diesen Verträgen ist eine Revisionsklausel
enthalten, um bei Änderungen die Verträge anpassen zu können. Von dieser
Klausel muss jetzt Gebrauch gemacht werden, da die anstehenden Investitionen
nicht nach dem bekannten Modell von der Gemeinde Edewecht getragen werden
können. Dies wurde bei der letzten Sitzung des Arbeitskreises
„Schulentwicklung“ bereits erörtert.
Bei einer Sitzung der Hauptverwaltungsbeamten in der 35. Kalenderwoche dieses Jahres waren sich alle Vertragspartner einig, dass es sich bei der Erweiterung und Modernisierung der Schule um eine Gemeinschaftsaufgabe handelt. Diesbezüglich wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus allen Vertragspartnern gegründet, um die finanziellen Beziehungen zu ordnen sowie alle notwendigen Maßnahmen für eine Beratung in den Gremien vorzubereiten. Das erste Treffen dieser Arbeitsgruppe soll in der 40. Kalenderwoche erfolgen.
Finanzierung:
Anlagen: