Betreff
Klimaschutzbezogene Ausgaben/Investitionen 2022
Vorlage
2021/FB I/3593
Aktenzeichen
FB I - Ro
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Aufgrund der zu erwartenden hohen Laufzeit der Solaranlage von mehr als 20 Jahren und einer Amortisation der erforderlichen Ausgaben innerhalb von 10 Jahren ist die Maßnahme als rentabel anzusehen.

 

Mit Hilfe eines Radverkehrskonzepts können hohe Zuschüsse für zukünftige Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur akquiriert werden, sodass auch diese Maßnahme, vorbehaltlich tatsächlich erfolgter Investitionen in den Radverkehr, als rentabel anzusehen ist.

 


Sachdarstellung:

Der Schwerpunkt des geförderten Klimaschutzmanagements liegt in den ersten zwei Jahren des Bewilligungszeitraums (sog. Erstvorhaben, Laufzeit: 01/2021 – 12/2022) in der Entwicklung eines Klimaschutzkonzepts für die Gemeinde Edewecht. Ergänzend wird vom Projektträger während des Erstvorhabens auch die Umsetzung erster Klimaschutzmaßnahmen, einschließlich der Dokumentation der damit zu erreichenden Treibhausgas-Einsparungen gefordert. Diese Klimaschutzmaßnahmen werden jedoch nicht bezuschusst. Die Verwaltung schlägt daher die Berücksichtigung von klimaschutzbezogenen Finanzmitteln im Haushaltsjahr 2022 vor. Konkret sollen folgende Projekte initiiert werden:

 

  1. Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf dem Dach des Rathauses

 

Das Rathaus verfügt gegenwärtig noch nicht über eine Photovoltaikanlage. Zur Prüfung der Umsetzbarkeit einer solchen Anlage am genannten Standort wurde im Juni eine durch die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (KEAN) geförderte „Impulsberatung Solar“ von einem spezialisierten Ingenieurbüro durchgeführt. Der Bericht liegt vor (siehe Anlage). Im Ergebnis wird eine solche Anlage sowohl aus Klimaschutzsicht als auch aus wirtschaftlichen Gründen empfohlen. Im Bericht werden zwei Auslegungsvarianten berechnet:

 

a)    Anlagengröße 28,4 kWp (Modulfläche ca. 137 m²), Investitionskosten ca. 42.600 Euro, Einsparungen pro Jahr 5.245 Euro, Amortisation: 8,1 Jahre.

b)    Anlagengröße 39,76 kWp (Modulfläche ca. 192 m²), Investitionskosten 59.640 Euro, Einsparungen pro Jahr 6.197 Euro (ohne Elektrofahrzeuge), Amortisation: 9,6 Jahre.

 

Beide Varianten amortisieren sich innerhalb von weniger als 10 Jahren und weisen durch den eigenverbrauchten Strom substanzielle, direkt wirksame Einsparungen auf. Mit Blick auf die zukünftig weiter zunehmende Bedeutung von Elektromobilität wird die größere Anlage empfohlen, um gemeindeeigene Fahrzeuge mit Solarstrom zu beladen. Für eine abschließende Entscheidung über die Anlagengröße sind noch bauliche Untersuchungen des exakten Standortes der Module erforderlich. Im Sinne des größtmöglichen Klimaschutz-Effektes sollten sich nach Ansicht der Verwaltung jedoch die Kosten der Variante b) in Höhe von 60.000 Euro im Haushalt widerspiegeln.

 

  1. Erstellung eines Radverkehrskonzepts

 

Im Rahmen des ersten Schrittes zur Akteursbeteiligung (Online-Ideenkarte) wurden insgesamt 129 Vorschläge eingereicht. 60 Ideen wurden der Kategorie „Mobilität“ zugeordnet, hierunter stellen Vorschläge mit Bezug zum Radverkehr einen Großteil der Ausführungen dar (31 Ideen). Der Mobilitätssektor ist eine wesentliche Quelle von Treibhausgasemissionen und die Umstellung auf emissionsfreie Verkehrsmittel daher ein wichtiger Bestandteil jeder Klimaschutzstrategie. Um den Radverkehr zu stärken sind in Edewecht absehbar auch bauliche Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur erforderlich. Diese werden gegenwärtig mit hohen Zuschüssen (bis zu 90 %) gefördert. Fördervoraussetzung ist jedoch in der Regel ein Radverkehrs- oder Mobilitätskonzept, in dem die Notwendigkeit der Maß-nahmen hergeleitet und begründet wird. Um zukünftig entsprechende Förder-mittel akquirieren zu können, schlägt die Verwaltung vor, ein Radverkehrskonzept zu erstellen. Mithilfe dieses Konzepts kann eine ganzheitliche Aufnahme und Bewertung des Ist-Zustandes der Radverkehrsinfrastruktur vorgenommen werden, um hieraus einen strategischen Maßnahmenplan abzuleiten, der dann für die Beantragung von Fördermitteln genutzt werden kann. Für die Beauftragung eines externen Fachbüros werden 50.000 Euro veranschlagt.

 

  1. Klimaschutz-Verfügungsmittel

 

Für kurzfristige Beauftragungen (bspw. Studien) werden dem Klimaschutz-management Verfügungsmittel in Höhe von 5.000 Euro bereitgestellt. Die Verfügungsmittel sollen kurzfristige, nicht durch das Förderprogramm (Erstellung Klimaschutzkonzept) abgedeckte Ausgaben ermöglichen.

 


Beschlussvorschlag:

Die vorgeschlagenen Klimaschutzmaßnahmen werden, vorbehaltlich der Finanzierung, für das Haushaltsjahr 2022 berücksichtigt.

 


Anlagen:

Anlage 1: Bericht Impulsberatung Solar Rathaus Edewecht