Betreff
Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators für den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr - Erhöhung des Ansatzes
Vorlage
2021/FB II/3590
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators für die Gemeinde Edewecht soll nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2021 erfolgen. Die hierfür notwendigen Finanzmittel in Höhe von 75.000,00 € wären im Rahmen der Haushaltsplanungen für das Haushaltsjahr 2022 durch Haushaltsreste aus der Investitionsnummer 20.025 in Höhe von 62.000,00 € und zusätzlichen 13.000,00 € bereitzustellen. Insoweit steht die Anschaffung zunächst unter Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Sachdarstellung:

Durch Beschluss aus dem Jahr 2018 (2018/FB II/2816) wurden ab dem Jahr 2019 zur Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators für den Katastrophenschutz und die Gefahrenabwehr Finanzmittel in Höhe von 62.000,00 € im Haushalt bereitgestellt.

Die Planungen zur Durchführung der Beschaffung haben sich seither in die Länge gezogen. Grund hierfür ist die sehr schwierige rechtliche Lage bei der Beschaffung solcher Anlagen. Die Anlage muss so aufgebaut sein, dass eine Nutzung durch die Feuerwehr rechtssicher möglich ist.

 

Durch die steigenden Preise im Bereich der Notfalltechnik und Erkenntnisse über zusätzlich erforderliche Ausstattungsmerkmale kommt es dazu, dass der ursprüngliche Ansatz zur Beschaffung nicht mehr ausreichend ist. Die endgültige Beschaffung ist nun für 2022 geplant. Der Ansatz wäre zur Beschaffung von 62.000,00 € auf 75.000,00 € zu erhöhen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschaffung eines mobilen Notstromgenerators für die Gemeinde Edewecht im Jahr 2022 durchzuführen. Die notwendigen Finanzmittel in Höhe von 75.000,00 € sollen nach Möglichkeit im Haushaltsjahr 2022 zur Verfügung gestellt werden. Die Beschaffung steht insoweit unter einem Finanzierungsvorbehalt.

 

 


Anlagen: