Betreff
Festlegung des Verkaufspreises und der Vergabekriterien für das Baugebiet "Lindendamm" in Osterscheps
Vorlage
2021/FB III/3578
Aktenzeichen
To
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Aus den Grundstücksverkäufen werden Einnahmen in Höhe von rd. 315.000 € erwartet.

 

 


Sachdarstellung:

In der Anlage wird die Ermittlung des Verkaufpreises für Baugrundstücke am Lindendamm in Osterscheps vorgelegt. Hieraus ergibt sich ein Betrag von 107,00 € je m². Dieser gilt unabhängig von der Ausweisung als Mischgebiet oder Wohnbaufläche, da durch entsprechende Bauvorbescheide des Landkreises Ammerland sichergestellt ist, dass die Grundstückserwerber auf jeden Fall ein Wohngebäude ohne weitere Einschränkungen errichten können.

 

Die Verwaltung wird durch die noch erforderliche öffentlichen Bekanntmachung des Bebauungsplanes und damit dessen Inkrafttreten unverzüglich vornehmen, nachdem ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Eigentümer der in privater Hand verbliebenen Flächen über dessen Kostenanteile am Regenrückhaltebecken und an den Ausgleichsmaßnahmen sowie über den Infrastrukturbetrag abgeschlossen worden ist.

 

Da es sich um ein sehr kleines Baugebiet handelt, sollten die in dem letzten gemeindlichen Baugebiet in Portsloge angewandten Vergabekriterien grundsätzlich übernommen werden. Insofern wird auf die BV 2020/FB III/3321 verwiesen. Dabei sollte ein Baugrundstück ausschließlich nach sozialen Kriterien und die übrigen Flächen nach dem Einheimischenmodell vergeben werden. Wegen der geringen Anzahl dieser Grundstücke könnte auf die Festlegung von sogenannten Gebotsgrundstücken verzichtet werden. Allerdings sollte zur Vermeidung von Losverfahren für die Vergabe nach sozialen Kriterien ergänzt werden, dass bei Punktgleichheit die höhere Zahl von Kindern den Ausschlag gibt und bei der Anwendung des Einheimischenmodells die längste Wohndauer in der Gemeinde Edewecht maßgebend sein soll.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Kaufpreis für die Baugrundstücke in dem Baugebiet „Lindendamm“ in Osterscheps wird auf 107,00 € je m² festgesetzt.

 

Die Grundstücke sollen nach den in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.07.2021 vorgestellten Vergabekriterien veräußert werden.

 

Die Beträge für Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch werden auf *€/m² und dem Nds. Kommunalabgabengesetz auf *€/m² festgesetzt.

 

*wird in der Sitzung benannt

 

 


Anlagen:

Kaufpreisermittlung

Planskizze