Finanzierung:
Aus den
Grundstücksverkäufen werden Einnahmen in Höhe von rd. 315.000 € erwartet.
Sachdarstellung:
In der Anlage wird die Ermittlung des Verkaufpreises für Baugrundstücke
am Lindendamm in Osterscheps vorgelegt. Hieraus ergibt sich ein Betrag von
107,00 € je m². Dieser gilt unabhängig von der Ausweisung als Mischgebiet oder
Wohnbaufläche, da durch entsprechende Bauvorbescheide des Landkreises Ammerland
sichergestellt ist, dass die Grundstückserwerber auf jeden Fall ein Wohngebäude
ohne weitere Einschränkungen errichten können.
Die Verwaltung wird durch die noch erforderliche öffentlichen
Bekanntmachung des Bebauungsplanes und damit dessen Inkrafttreten unverzüglich
vornehmen, nachdem ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit dem Eigentümer der in
privater Hand verbliebenen Flächen über dessen Kostenanteile am
Regenrückhaltebecken und an den Ausgleichsmaßnahmen sowie über den
Infrastrukturbetrag abgeschlossen worden ist.
Da es sich um ein sehr kleines Baugebiet handelt, sollten die in dem
letzten gemeindlichen Baugebiet in Portsloge angewandten Vergabekriterien
grundsätzlich übernommen werden. Insofern wird auf die BV 2020/FB III/3321
verwiesen. Dabei sollte ein Baugrundstück ausschließlich nach sozialen
Kriterien und die übrigen Flächen nach dem Einheimischenmodell vergeben werden.
Wegen der geringen Anzahl dieser Grundstücke könnte auf die Festlegung von sogenannten
Gebotsgrundstücken verzichtet werden. Allerdings sollte zur Vermeidung von
Losverfahren für die Vergabe nach sozialen Kriterien ergänzt werden, dass bei
Punktgleichheit die höhere Zahl von Kindern den Ausschlag gibt und bei der
Anwendung des Einheimischenmodells die längste Wohndauer in der Gemeinde
Edewecht maßgebend sein soll.
Beschlussvorschlag:
Der Kaufpreis für die
Baugrundstücke in dem Baugebiet „Lindendamm“ in Osterscheps wird auf 107,00 €
je m² festgesetzt.
Die Grundstücke sollen nach den
in der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 13.07.2021 vorgestellten
Vergabekriterien veräußert werden.
Die Beträge für Erschließungsbeiträge nach
dem Baugesetzbuch werden auf *€/m² und dem Nds. Kommunalabgabengesetz auf *€/m²
festgesetzt.
*wird in der Sitzung benannt
Anlagen:
Kaufpreisermittlung
Planskizze