Betreff
Eilentscheidung per Umlaufbeschluss gem. § 182 Nds. Kommunalverfassungsgesetzt (NKomVG); Frei- und Hallenbad Edewecht; hier: Öffnung des Hallenbades während der Freibadsaison
Vorlage
2021/FB II/3565
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Aufgrund des erhöhten Personalbedarfes wird es zu Mehrkosten von ca. 2.500 €/Monat kommen.   

 


Sachdarstellung:

Der Rat der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 15.12.2020 u. a. folgenden Beschluss gefasst (202/FB II/3405):

 

Das Hallenbad ist während der gesamten Freibadsaison für die Öffentlichkeit geschlossen und wird in diesem Zeitraum den Vereinen und Schulen für ihre Angebote zur Verfügung gestellt. Im Freibad sollte in den nächsten Jahren ein Badeangebot für Kleinkinder geschaffen werden.

 

Unter Einbeziehung eines Fachplaners wurden die Kosten für die Schaffung eines Kleinkindbereiches nunmehr ermittelt. Je nach Ausstattung und Umfang ist mit Kosten in Höhe von ca. 700.000 € zu rechnen, so dass aufgrund der vielen anderen kostenintensiven Pflichtaufgaben der Gemeinde eine kurz- bzw. mittelfristige Umsetzung nicht erwartet werden kann.

 

Um den Familien bis zu einer Umsetzung auch ein kleinkindgerechtes Schwimmangebot unterbreiten zu können, hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Edewecht in seiner Sitzung am 14.06.2021 beschlossen, dem Rat der Gemeinde Edewecht zu empfehlen, die Schließung des Hallenbades während der Freibadsaison per Eilentscheidung im Umlaufverfahren gemäß § 182 NKomVG rückgängig zu machen.

 

Bei einer Umsetzung muss für die Aufsicht des Hallenbadbereiches zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt werden.   

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Rates vom 15.12.2020 zur Schließung des Hallenbades während der Freibadsaison wird aufgehoben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, notwendiges Personal zu akquirieren.

 

 

 


Anlagen: