Finanzierung:
Die Benennung
belastet den Gemeindehaushalt nicht.
Sachdarstellung:
Für das Baugebiet Nr. 195 „Westlicher Ortseingang
Friedrichsfehn“ beabsichtigt die Firma Emil Hilgen GmbH & Co. KG zur inneren
Erschließung ihrer gewerblichen Bauflächen eine Privatstraße zu errichten. Die Lage der Straße
ist der Anlage 1 zu entnehmen.
Um einen Bezug zum Firmengründer herzustellen,
ist die Firma mit dem Antrag an die Gemeindeverwaltung herangetreten, diese
Privatstraße „Emil-Hilgen-Straße“ zu nennen.
Gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG ist der Rat für
die Benennung von Straßen zuständig. Dies gilt auch für Privatstraßen. Wie in
sonstigen Fällen der Vergabe eines Straßennamens wurde auch hier eine
Beteiligung vor Ort durchgeführt. Von Seiten des beteiligten Bezirksvorstehers
von Kleefeld sowie des Landvolkvereins Kleefeld sind keine Bedenken gegen die
Namensgebung vorgetragen worden.
Beschlussvorschlag:
Die Privatstraße im Baugebiet Nr.
195 „ Westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ erhält den Namen Emil-Hilgen-Straße.
Anlagen:
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Lageplan