Betreff
Vergabe eines Straßennamens für die interne private Erschließungsstraße auf dem Gelände der Firma Hilgen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 195 in Kleefeld
Vorlage
2021/FB III/3552
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Die Benennung belastet den Gemeindehaushalt nicht.

 

 


Sachdarstellung:

Für das Baugebiet Nr. 195 „Westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ beabsichtigt die Firma Emil Hilgen GmbH & Co. KG zur inneren Erschließung ihrer gewerblichen Bauflächen eine Privatstraße zu errichten. Die Lage der Straße ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Um einen Bezug zum Firmengründer herzustellen, ist die Firma mit dem Antrag an die Gemeindeverwaltung herangetreten, diese Privatstraße „Emil-Hilgen-Straße“ zu nennen.

 

Gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 1 NKomVG ist der Rat für die Benennung von Straßen zuständig. Dies gilt auch für Privatstraßen. Wie in sonstigen Fällen der Vergabe eines Straßennamens wurde auch hier eine Beteiligung vor Ort durchgeführt. Von Seiten des beteiligten Bezirksvorstehers von Kleefeld sowie des Landvolkvereins Kleefeld sind keine Bedenken gegen die Namensgebung vorgetragen worden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Privatstraße im Baugebiet Nr. 195 „ Westlicher Ortseingang Friedrichsfehn“ erhält den Namen Emil-Hilgen-Straße.

 

 

 

 


Anlagen:

-       Lageplan