Finanzierung:
Die Planungskosten
sowie die Kosten der sozialen Infrastruktur sind im Falle einer Bauleitplanung
durch den Antragsteller zu tragen.
Sachdarstellung:
Mit dem als Anlage Nr. 1 beigefügten Antrag wird die Durchführung
einer Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 in Süddorf angestrebt. Mit der
Änderung des Bebauungsplanes wird vom Antragsteller eine Bebauung der
nördlichen Seite des Starenweges mit Bungalows, Einfamilien- und Doppelhäusern
angestrebt. Ziel des Antragstellers ist hierbei, eine dreizeilige Bebauung zu
verwirklichen, wobei jeweils vier Grundstücke in zweiter und dritter Reihe
durch eine gemeinsame Zuwegung erschlossen werden sollen. In einem früheren
Entwurf des Antragstellers (vergleiche jeweils die Anlagen zu TOP 9 der
Sitzungen des Bauausschusses vom 09.02.2021 und 01.03.2021), war bisher nur von
einer zweizeiligen Bebauung die Rede.
Der gesamte Bereich ist bereits jetzt durch den Bebauungsplan Nr. 5 als
allgemeines Wohngebiet erfasst. Der aus den 1960er-Jahren stammenden Planung
liegt eine nach heutigen Maßstäben – auch mit Blick auf eine sparsame
Inanspruchnahme von Grund und Boden – nicht mehr zeitgemäße
Erschließungsplanung, Grundstücksaufteilung und Bebaubarkeit zugrunde. Auszüge
aus dem Flächennutzungsplan sowie dem Bebauungsplan Nr. 5 für diesen Bereich
sind als Anlagen Nr. 2 und 3 beigefügt.
Im Zuge der Aufstellung des vom Rat der Gemeinde im Jahre 2016
beschlossenen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes sind auch für Süddorf
Planungsempfehlungen erarbeitet worden. Danach wird der Ortschaft die Funktion
eines Ortsteils mit Wohnfunktion zugeordnet. Das Entwicklungsziel wird in der
Stabilisierung der Bevölkerungszahl durch Ausschöpfen vorhandener Potenziale
gesehen. Konkret flächenbezogen bedeutet dies, dass für die rückwärtigen
Bereiche von Stettiner Weg und Starenweg aufgrund der o.g. Entwicklungsziele
eine Herausnahme aus dem Flächennutzungsplan empfohlen wird. Die
Planungsempfehlung lautet daher:
„Neben der noch vorhandenen Reservefläche entlang des Starenweges zeigt sich im Ortsteil eine recht lückige, mindergenutzte Bebauungsstruktur, die Nachverdichtungspotenzial birgt. Hier sind insbesondere die Bereiche am Ährenweg/Kuhlenweg und am Drosselweg zu nennen. Mit der reduzierten Wohnbaufläche am Starenweg und diesen Verdichtungsbereichen ist ein ausreichendes Potenzial für den Ortsteil gegeben, einen Handlungsbedarf für Neudarstellungen gibt es nicht“.
Die entsprechenden Auszüge aus dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept
sind als Anlage Nr. 4 beigefügt.
Auch im Arbeitskreis Dorfentwicklung der Dorfregion Edewecht-West sind
die Entwicklungsperspektiven der Bauerschaften diskutiert worden. Für Süddorf
wurden hieraus folgende Grundaussagen herausgearbeitet:
- Bereitstellung von
Wohngrundstücken für die Eigenentwicklung der Ortschaft Süddorf
-
Prüfung
/ Änderung von Bebauungsplänen zur Nutzung von bisher unbebauten Flächen
-
maßvolle positive Siedlungsentwicklung anstreben
-
Mit der
Innenentwicklung soll u.a. eine Nachverdichtung betrachtet werden.
-
Arrondierung der bestehenden Siedlungsgebiete
-
Keine
überdimensionierten Mehrparteienhäuser
- In diesem Zusammenhang die Vernetzung des (Fuß- und Rad-) Verkehrs fördern.
Sowohl im Städtebaulichen Entwicklungskonzept als auch in der
Dorfentwicklungsplanung wird für Süddorf vorrangig die Sicherung der
Eigenentwicklung angestrebt. Die Herausbildung einer zweizeiligen oder sogar
dreizeiligen Bebauung in der beantragten Form geht über diese Zielformulierung
deutlich hinaus.
Von Seiten der Verwaltung wird aus Gründen einer angepassten und
angemessenen städtebaulichen Entwicklung eine Änderung des Bebauungsplanes, der
die Herausbildung von mehr als einer Bauzeile und einer Bebauungstiefe von mehr
als rd. 50 m auf der Nordseite des Starenweges zum Ziel hat, daher nicht
befürwortet.
Neben diesem Aspekt der städtebaulichen Entwicklung wird diese
Einschätzung auch mit Blick auf den zu erhaltenden Straßenseitengraben und den
in ein Plangebiet zu integrierenden Pflanzstreifen zur Einbindung des
Baugebiets bestätigt, da innerhalb der gemäß des Städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes zur Verfügung stehenden Entwicklungstiefe von maximal 50
m ein Potenzial von lediglich einer Grundstückstiefe zur Verfügung steht.
Bedingt durch die Angabe des Antragstellers, dass der Ortsverein dem
Vorhaben positiv zugestimmt ist, wurde die Planungsabsicht des Antragstellers
an den Ortsverein mit der Bitte um Stellungnahme übersandt. Der als Anlage
Nr. 5 beigefügten Stellungnahme des Ortsverein Süddorf kann entnommen
werden, dass dieser sich an dieser Stelle hauptsächlich eine einreihige
Bebauung vorstellen kann, mit der
maximal 10 bis 15 Baugrundstücke verwirklicht werden könnten.
Zwischen den Vorstellungen des Antragstellers und den gemeindlichen
Planungszielen sowie der aus dem Ort formulierten Erwartungen an eine dörflich
angemessene Siedlungsentwicklung besteht somit eine erhebliche Diskrepanz.
Da eine behutsame Siedlungsentwicklung auch in Süddorf grundsätzlich zu
begrüßen ist, schlägt die Verwaltung vor, in Zusammenarbeit mit dem Ortsverein
Süddorf / der Einwohnerschaft Süddorf und dem Antragsteller ein
Bebauungskonzept für eine einzeilige Bebauung zu entwickeln. Hierzu könnten im
Rahmen der Dorfentwicklung Edewecht-West das Planungsbüro Diekmann Mosebach &
Partner eingebunden werden. Bei dieser Gelegenheit könnten auch die weiteren
Anregungen des Ortsvereins Süddorf, wie in der Stellungnahme aufgeführt,
erörtert werden.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt,
unter Mitwirkung des Ortsverein Süddorf / der Einwohnerschaft Süddorf und des
Antragstellers, ein Bebauungskonzept für eine einzeilige Bebauung zu erstellen
und dies in einer der nächsten Sitzungen des Bauausschusses wieder vorzulegen.
Anlagen:
- Antrag
- Auszug aus dem Flächennutzungsplan
- Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 5 in Süddorf
- Auszüge aus dem Städtebaulichen
Entwicklungskonzept
- Stellungnahme des Ortsverein Süddorf