Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Finanzierung:
Im Haushalt 2021
stehen Planungskosten in ausreichendem Umfang zur Verfügung.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde am 08.12.2020 der
Grundsatzbeschluss gefasst, ausgehend von dem Städtebaulichen
Entwicklungskonzept der Gemeinde Edewecht sowie eines Erschließungskonzeptes
des Planungsbüros Thalen, Neuenburg, die Ausweisung von Gewerbeflächen nördlich
der Oldenburger Straße zu beginnen. Ein Auszug aus dem Entwicklungskonzept
sowie das seinerzeit vorgelegte Erschließungskonzept liegen als Anlagen 1
und 2 bei.
Bekanntlich verfügt die Gemeinde Edewecht innerhalb des Entwicklungsbereichs
derzeit lediglich über das Flurstück 263/64 der Flur 16 zur Größe von 3 ha.
Dieses wird direkt über die Kreisverkehrsanlage erschlossen. Die Lage des
Grundstücks ist aus der Anlage 3 erkennbar.
Unter geringfügiger Anpassung des Erschließungskonzeptes wird
vorgeschlagen, dem Grundsatzbeschluss folgend, als ersten Schritt mit der
Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Grundstück (Teilbereich I), die
gewerbliche Siedlungsentwicklung konkret zu beginnen.
Bei dieser Gelegenheit sollte auch die bereits in der Sitzung des
Bauausschusses vom 17.06.2019 erörterte planungsrechtliche Absicherung des
Standorts der Kfz-Werkstatt sowie der Feuerwehr am Ortseingang von Edewecht
(Teilbereich II) aufgegriffen werden.
Lage und Abgrenzung der Teilbereiche können der Anlage 4 entnommen
werden.
Beschlussvorschlag:
1. Aufgrund
der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung
soll für die sich aus der Anlage 4 der Beschlussvorlage 2021/FB III/3548
ergebenden Teilbereiche I und II eine 27. Änderung des Flächennutzungsplanes
2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 200 „Gewerbegebiet nördlich der
Oldenburger Straße“ aufgestellt werden.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die
frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4
Abs. 1 BauGB durchzuführen
Anlagen:
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Auszug
Entwicklungskonzept
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Erschließungskonzept
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Lageplan
Grundstück der Gemeinde
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Abgrenzung
Teilbereiche I und II