Betreff
Ausweisung einer Gewerbegebietsfläche nördlich der Oldenburger Straße in Edewecht;
Aufstellungsbeschlusses und Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Vorlage
2021/FB III/3548
Aktenzeichen
FB III - Kn
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Haushalt 2021 stehen Planungskosten in ausreichendem Umfang zur Verfügung.

 

 


Sachdarstellung:

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses wurde am 08.12.2020 der Grundsatzbeschluss gefasst, ausgehend von dem Städtebaulichen Entwicklungskonzept der Gemeinde Edewecht sowie eines Erschließungskonzeptes des Planungsbüros Thalen, Neuenburg, die Ausweisung von Gewerbeflächen nördlich der Oldenburger Straße zu beginnen. Ein Auszug aus dem Entwicklungskonzept sowie das seinerzeit vorgelegte Erschließungskonzept liegen als Anlagen 1 und 2 bei.

 

Bekanntlich verfügt die Gemeinde Edewecht innerhalb des Entwicklungsbereichs derzeit lediglich über das Flurstück 263/64 der Flur 16 zur Größe von 3 ha. Dieses wird direkt über die Kreisverkehrsanlage erschlossen. Die Lage des Grundstücks ist aus der Anlage 3 erkennbar.

 

Unter geringfügiger Anpassung des Erschließungskonzeptes wird vorgeschlagen, dem Grundsatzbeschluss folgend, als ersten Schritt mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes für dieses Grundstück (Teilbereich I), die gewerbliche Siedlungsentwicklung konkret zu beginnen.

 

Bei dieser Gelegenheit sollte auch die bereits in der Sitzung des Bauausschusses vom 17.06.2019 erörterte planungsrechtliche Absicherung des Standorts der Kfz-Werkstatt sowie der Feuerwehr am Ortseingang von Edewecht (Teilbereich II) aufgegriffen werden.

 

Lage und Abgrenzung der Teilbereiche können der Anlage 4 entnommen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Aufgrund der Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit geltenden Fassung soll für die sich aus der Anlage 4 der Beschlussvorlage 2021/FB III/3548 ergebenden Teilbereiche I und II eine 27. Änderung des Flächennutzungsplanes 2013 durchgeführt und der Bebauungsplan Nr. 200 „Gewerbegebiet nördlich der Oldenburger Straße“ aufgestellt werden.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage entsprechender Vorentwürfe die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen

 

 


Anlagen:

-       Auszug Entwicklungskonzept

-       Erschließungskonzept

-       Lageplan Grundstück der Gemeinde

-       Abgrenzung Teilbereiche I und II