Betreff
Unterhaltung von Sandwegen
Vorlage
2021/FB III/3499
Aktenzeichen
Hob
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

Die Sandwege in der Gemeinde Edewecht werden ab sofort nach dem in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 27.04.2021 vorgestellten Modell bewirtschaftet.

 

Zum Sommer des Jahres 2022 sind die Auswirkungen der geänderten Praxis zu evaluieren.

 


Sachdarstellung:

Im Gemeindegebiet sind derzeit etwa 40 km Sandwege vorhanden. Diese werden bisher mit einem hohen Aufwand für die allgemeine Nutzung jährlich durch Fremdfirmen überholt und nachgearbeitet. In 2019 und 2020 wurden ca. 40.000 € für diese Unterhaltungsarbeiten ausgegeben.

 

Die Sandwege in der Gemeinde Edewecht dienen zum überwiegenden Teil landwirtschaftlich genutzten Flächen als Zuwegung. Nur in einem geringen Umfang sind sie zur Erschließung bewohnter Grundstücke notwendig.

Die landwirtschaftliche Nutzung erfolgt im Regelfall mit schwerem Gerät, so dass in der Folge regelmäßig starke Schäden an der Wegeoberfläche entstehen. Ebenfalls nur in sehr geringem Umfang sind Wegeabschnitte betroffen, die zu Naherholungs- und touristischen Zwecken als Fuß- oder Radweg genutzt werden.

Mittlerweile hat sich bei zahlreichen Landwirten und landwirtschaftlichen Lohnunternehmen eine Erwartungshaltung ergeben, die von der Gemeinde Edewecht nicht mit einem angemessenen finanziellen und zeitlichen Aufwand erfüllt werden kann. Insbesondere ist zu kritisieren, dass in zahlreichen Fällen keine oder nur eine sehr geringe Verantwortungsbereitschaft der Wegenutzer vorhanden ist, die Wege möglichst schonend zu nutzen.

Daher schlägt die Verwaltung vor, entsprechend der Praxis aus früheren Jahrzehnten die Sandwege durch die Schadensverursacher nacharbeiten zu lassen. Dies ist für diese mit geringem Aufwand verbunden, da sie in der Regel selbst die maschinellen Möglichkeiten haben, einen Sandweg z. B. mit einem Schild zu glätten. Letztendlich wird dies auch zu einer bewussteren Nutzung der Wege führen.

 

Konkret wird folgende Vorgehensweise vorgeschlagen:

 

-       Sandwege mit ausschließlich landwirtschaftlicher Nutzung werden durch die anliegenden Landwirte selbst unterhalten. Bei Sandwegen, die der Erschließung von Wohngrundstücken oder Naherholungs- und touristischen Zwecken dienen, erfolgt die Unterhaltung nach wie vor durch den gemeindlichen Bauhof.

-       Die Sandwege werden den Hauptnutzern zugeordnet. Eine schriftliche Vereinbarung wird zwecks Verbindlichkeit geschlossen.

-       Sofern Materialkosten entstehen (z. B. für ergänzende Sandlieferungen), werden diese von der Gemeinde Edewecht getragen.

Dies gilt auch für extreme Schäden im Einzelfall (z. B. Durchbrüche in den Moorböden).

-       Die Öffentlichkeit wird in geeigneter Weise über die neue Unterhaltungspraxis informiert.

-       Nach einjähriger praktischer Anwendung wird die neue Bewirtschaftungspraxis evaluiert und insbesondere im Hinblick auf finanzielle Auswirkungen überprüft.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Änderung der Wegebewirtschaftung, wofür bislang im Regelfall 40.000 € jährlich ausgegeben wurden, kann zu Einsparungen von bis zu 30.000 € führen, wodurch das allgemeine Straßenunterhaltungsbudget entlastet wird.

 


Anlagen: