Betreff
Beteiligung am EU-Förderprogramm LEADER; hier: LEADER-Verlängerung um 2 Jahre, neue Mittel für den Zusatztopf „Zusammerland“
Vorlage
2021/FB III/3496
Aktenzeichen
Ja
Art
Beschlussvorlage

Finanzierung:

Im Ergebnishaushalt 2021 sind Mittel in Höhe von 55.000 € für die 7. Rate der Förderperiode 2014 bis 2020 eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für die Jahre 2022, 2023 und 2024 weiterhin die Raten von jährlich 55.000 € fortgeschrieben. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 sollen jährlich 55.000 € im Ergebnishaushalt bereitgestellt werden.

 


Sachdarstellung:

Der Rat der Gemeinde Edewecht hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2014 beschlossen: Von der Gemeinde Edewecht wird die Zusage erteilt, der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für den Zeitraum der Förderperiode 2014 - 2020 die Mittel zur Deckung des kommunalen Anteiles sowie der zu erbringenden Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen; vgl. Vorlage 2014/FBIII/1754.

 

Der Erfolg der LEADER-Umsetzung in der Parklandschaft Ammerland ist eng mit der Existenz des Zusatztopfes „Zusammerland“ verbunden.

 

Dadurch, dass im Voraus ausreichende Mittel zur Kofinanzierung von EU-Projekten eingeplant wurden, konnten und können EU-geförderte Projekte schnell vorbereitet, beantragt und bewilligt werden. Andernfalls hätte jedes einzelne Projekt immer wieder neu ausfinanziert werden müssen. Dadurch hätten Verzögerungen entstehen können, die dazu führen können, dass die EU-Mittel letztendlich verfallen. Dieses konnte in der Vergangenheit und soll auch für die Zukunft vermieden werden, um das erfolgreiche Verfahren fortsetzen zu können. 

Ein weiterer Vorteil der Einrichtung des Zusammerland-Topfes bestand darin, dass sehr unbürokratisch viele kleine Projekte von Vereinen und privaten Antragstellern gefördert werden konnten. Dies hat dazu beigetragen, dass viele Menschen sich ehrenamtlich engagiert und Eigenleistungen erbracht haben.

 

Die letzte Förderperiode dauerte offiziell von 2014 bis 2020. Projekte können nach der Regelung „n+3“ noch bis Mitte 2023 abgewickelt werden.

Da sich sowohl die Umsetzung der letzten Förderperiode als auch die Einigungen der EU, ihrer Mitgliedsstaaten und Gremien verzögert haben, soll die neue Förderperiode nunmehr am 01.01.2023 beginnen. Für die Jahre 2021 - 2022 gilt eine Übergangsverordnung. Für diesen Zeitraum stehen 9 Mio. Euro EU-Mittel für die 41 LEADER-Regionen in Niedersachsen zur Verfügung. Die LEADER-Geschäftsstellen, die einen sehr hohen Bewilligungsstand haben, bekommen am meisten zusätzliche Mittel. Die LAG „Parklandschaft Ammerland“ hat einen hohen Bewilligungsstand und rechnet mit Mitteln von eventuell 300.000 bis 500.000 Euro. Diese Mittel müssen bis Ende 2022 bewilligt, jedoch nicht durchgeführt sein.

 

An die LEADER-Geschäftsstelle „Parklandschaft Ammerland“ wurden bisher 6 Raten in Höhe von 55.000 € gezahlt, die 7. und damit letzte Rate für die Förderperiode 2014 - 2020 wird in diesem Jahr abgerufen. Für die Übergangsphase von zwei Jahren bittet die LAG „Parklandschaft Ammerland“ um die Bereitstellung von wiederum 55.000 € jährlich. Sollte dieses Geld wider Erwarten für LEADER nicht verwendet werden können, steht es den jeweiligen Gemeinden anderweitig zur Verfügung.

 


Beschlussvorschlag:

Von der Gemeinde Edewecht wird die Zusage erteilt, der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) für den Zeitraum des Übergangs der Förderperiode 2021/2022 die Mittel zur Deckung des kommunalen Anteiles sowie der Kofinanzierung zur Verfügung zu stellen. Die Mittel werden in den Haushalten 2022 und 2023 in Höhe von jährlich 55.000 € bereitgestellt.

 


Anlagen:

- Schreiben der LAG Parklandschaft Ammerland vom 19.02.2021