Beschlussvorschlag:
Die in der Sitzung des Straßen- und Wegeausschusses am 27.04.2021 vorgestellten Pläne zur Erneuerung der Oldenburger Straße einschließlich Nebenanlagen sollen als Grundlage für das Planfeststellungsverfahren bzw. Planfeststellungsverzichtsverfahren und die Kostenvereinbarung zwischen dem Land Niedersachsen und der Gemeinde Edewecht dienen.
Sachdarstellung:
Unter Bezug auf die Beschlussvorlage Nr. 2020/FB III/3377 hatte der
Verwaltungsausschuss am 26.10.2020 nach der Beratung im Straßen- und
Wegeausschuss am 05.10.2020 entschieden, den vorgestellten Ausbauplänen zur
Erneuerung der Oldenburger Straße zuzustimmen. Diese Pläne basierten auf einer
bis dahin mit dem Niedersächsischen Landesamt für Straßenbau und Verkehr in
Oldenburg erfolgten Abstimmung. Bei dieser Planung wurde beidseitig ein
getrennter Geh- und Radweg vorgesehen. Nach weiterer landesbehördeninterner
Prüfung hat sich herausgestellt, dass eine getrennte Führung von Geh- und
Radwegen aufgrund der räumlichen Verhältnisse im Bereich der Oldenburger Straße
nicht mit den aktuellen Straßenbauempfehlungen vereinbar ist. Daher wird
nunmehr eine kombinierte Geh- und Radweganlage favorisiert. Das Planungsbüro
Thalen hat die Planung dementsprechend überarbeitet, so dass die neuen
Unterlagen durch Herrn Bauingenieur Eiting in der Sitzung vorgestellt werden
können.
Insofern wird empfohlen, die seinerzeitige Beschlussfassung auf die
aktuellen Verhältnisse anzupassen.
Finanzierung:
Im Haushaltsplan 2020 stehen im laufenden Jahr 100.000,00 € zur Abdeckung von Planungskosten zur Verfügung, während die Finanzplanung in den Jahren 2021 bis 2023 550.000,00 €, 750.000,00 € und 200.000,00 € vorsieht. Dazu sind Einnahmen aus der Förderung nach dem Entflechtungsgesetz in Höhe von 1.050.000,00 € eingeplant. Diese Beträge sind den aktuellen Entwicklungen anzupassen.
Anlagen: