Betreff
78. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Edewecht, hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Erarbeitung des Auslegungsentwurfes
Vorlage
2010/IV/605
Aktenzeichen
IV Ko
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

1.         Dem Entwurf der 78. Änderung des Flächennutzungsplanes wird unter Berücksichtigung der in der Sitzung des Bauausschusses am 16.08.2010 erarbeiteten Abwägungsvorschläge einschließlich Begründung und Umweltbericht zugestimmt.

 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung mit den wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Auslegung ist mit der Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Planentwurf und Begründung gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB zu verbinden.


Sachdarstellung:

In der Zeit vom 02.07. bis 03.08.2010 ist im Verfahren zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes, durch die die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Vereinsgebäudes des Schiff-Modell-Club Bad Zwischenahn - Edewecht e.V. auf dem Vereinsgelände in Portsloge geschaffen werden sollen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt worden.

 

Von Seiten der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit keine Anregungen und Hinweise vorgetragen worden.

 

Von Seiten der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden lediglich vom Landkreis Ammerland und der Ammerländer Wasseracht abwägungsrelevante Anregungen und Hinweise vorgebracht. Die entsprechenden Stellungnahmen sind dieser Beschlussvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

Es wird vorgeschlagen, die Stellungnahmen wie folgt abzuwägen:

 

Landkreis Ammerland

  • Die redaktionellen Hinweise werden beachtet und in die Planung übernommen.
  • Die Begründung wird um Angaben darüber ergänzt, dass die Errichtung des Vereinsgebäudes nur im Bereich südlich der Wasserfläche zulässig ist, um klarzustellen, dass mit dem Vorhaben ein ausreichender Abstand zum Waldrand und zu den übrigen Gehölzbeständen sowie zum Ufer und den unmittelbar angrenzenden Bereichen einzuhalten ist.
  • Das Stillgewässer und die angrenzenden Weidengebüsche werden nachrichtlich als geschütztes Biotop übernommen.
  • Die Aussagen im Umweltbericht unter Punkt 1.2.2 werden mit dem Kapitel 3.2 (Allgemeinverständliche Zusammenfassung) harmonisiert und klargestellt, dass für die Umsetzung der Planung keine Bäume zu fällen sind und mögliche Fledermausquartiere insofern nicht betroffen sind.
  • Die Begründung wird um die Aussage ergänzt, dass die Erschließung mit Entsorgungsanlagen gesichert ist. Die Abwasserbeseitigung kann durch Anschluss an die in der Straße Brannwisch befindliche Druckrohrleitung, alternativ durch eine Kleinkläranlage sichergestellt werden.
  • Die Aussagen zur verkehrlichen Erschließung des Plangebietes in Kapitel 3.2 der Begründung werden um folgende Aussage ergänzt: „Das Gebiet liegt außerhalb eines fußläufigen Bereiches zur nächsten Bushaltestelle. Die nächste Haltestelle ist die Haltestelle "Edewecht, Polizei". Sie liegt an der Hauptstraße und ist ca. 1,8 km vom Plangebiet entfernt."
  • Im Rahmen der öffentlichen Auslegung werden entsprechend der Empfehlung des Landkreises die für diese Planung relevanten Naturschutzvereinigungen beteiligt.
  • Der Hinweis zu den aktualisierten Regelungen der VV-BauGB wird zur Kenntnis genommen und beachtet.

 

Ammerländer Wasseracht

·        Da lediglich südlich der Wasserfläche die Errichtung eines Vereinsgebäudes zugelassen werden soll, führt die Umsetzung der Planung nicht zu einer Beeinträchtigung der Unterhaltung der im Norden an das Plangebiet grenzenden Espergöhler Bäke.

 

Unter Beachtung vorgenannter Abwägungsvorschläge wird vorgeschlagen, die öffentliche Auslegung des Planentwurfes durchzuführen.

 

Dem Verwaltungsausschuss sollte daher folgender Beschlussvorschlag unterbreitet werden:


Anlagen:

- abwägungsrelevante Stellungnahmen